weisvorlage sind eine Gewährleistungspflicht des Verkäufers oder Bestandgebers sowie eine unmittelbare Haftung des Ausweiserstellers gegenüber dem Käufer beziehungsweise Bestandnehmer für die Richtigkeit des Energieausweises vorgesehen.
Bei der Beurteilung dieser Richtigkeit sind allerdings Bandbreiten vorgesehen, weil es aus technischen Gründen bei der Ermittlung der Energiekennzahlen ganz einfach unvermeidlich ist, dass es da Bandbreiten gibt.
Bei einer unterlassenen Aushändigung des Energieausweises nach Vertragsabschluss kann der Käufer oder Bestandnehmer nach ergebnisloser Aufforderung entweder die Aushändigung des Ausweises gerichtlich fordern oder selbst einen Energieausweis einholen und den Ersatz der angemessenen Kosten dafür vom Vertragspartner verlangen.
Um der Immobilienwirtschaft auch ausreichend Zeit zu geben, sich auf die Neuregelungen einzustellen, wird der von der Richtlinie eingeräumte Zeithorizont für die Umsetzung auch weitgehend ausgeschöpft. Als Datum des Inkrafttretens ist daher der 1. Dezember 2012 vorgesehen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
19.45
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Jahresvorschau des BMJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2012 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des polnischen, dänischen und zypriotischen Ratsvorsitzes (III-451-BR/2012 d.B. sowie 8712/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zum 22. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Stefan Schennach: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Der letzte Bericht zur heutigen Tagesordnung, den ich hier erstatte, ist jener des Justizausschusses über die Jahresvorschau des Bundesministeriums für Justiz auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2012 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des polnischen, dänischen und zypriotischen Ratsvorsitzes.
Der vorliegende Bericht, getragen wohl vom Gedanken der größten Priorität der Europäischen Union, nämlich der Gewährleistung von Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in einem Europa ohne Binnengrenzen, liegt in schriftlicher Form vor. Daher komme ich sogleich zur Antragstellung:
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
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