BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 175

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Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2012 den Antrag, die Jahresvorschau des BMJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2012 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des polnischen, dänischen und zypriotischen Ratsvorsitzes (III-451-BR/2012 d.B.) zur Kennt­nis zu nehmen.


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.

 


19.47.55

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bun­desrates! Zur Verhandlung steht die Jahresvorschau des Bundesministeriums für Jus­tiz auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kom­mission für 2012 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des polnischen, dänischen und zypriotischen Ratsvorsitzes. Dieses 48-seitige Schriftwerk ist übersichtlich aufbe­reitet, und in der Inhaltsangabe finden sich wirklich wichtige, interessante Themen.

Gleich unter Punkt I.1. ist ein solch wichtiges Kapitel: „Strategie zum Kampf gegen Menschenhandel“, oder Punkt I.7., ebenfalls ausgesprochen wichtig: „Vorschlag für ei­nen Rechtsakt zum Schutz des Euro gegen Fälschung“, oder Punkt I.8., wiederum ein wesentliches Thema: „EU – Drogenstrategie und Aktionsplan“, oder Punkt II.13., eine Revision einer Verordnung des Rates zum Thema Insolvenzverfahren beziehungswei­se effizientere grenzübergreifende Insolvenzvorschriften – das ist gerade in Zeiten ei­ner Wirtschafts- und Finanzkrise ein wichtiger Punkt –, und so weiter.

All das sind wichtige Punkte – unbestritten –, und kein Mensch kann dagegen etwas haben. Wenn man sich aber innerhalb – „aber“ möchte ich jetzt nicht einmal sagen –, wenn man sich innerhalb der EU mit diesen Themen beschäftigt und auseinandersetzt, dann ist das einfach wichtig.

Und jetzt kommt mein Aber: Wenn ich dann in dieser Jahresvorschau weiterblättere, dann muss ich sagen: Es sind diese Themen tatsächlich nur dann von Bedeutung, wenn man sie im Zusammenhang mit dem Inhaltsverzeichnis von Seite 3 bis 5 be­trachtet. Da hätte es gereicht, wenn man diese Inhaltsangabe per E-Mail verschickt hätte, aber nicht einen 50-seitigen Bericht erstellt hätte.

Ich sage Ihnen, warum das so ist. Ich nenne als Beispiel gleich einmal den ersten Punkt. Unter „I. Strafrecht“, „I.1. Strategie zum Kampf gegen Menschenhandel“ heißt es:

„Ziel:

Es soll ein politischer Rahmen geschaffen werden, in dem die Hauptziele wie Präven­tion und Reduzierung des Menschenhandels ebenso abgedeckt sind wie Strafverfol­gung von Tätern und besserer Schutz von Opfern.“ – Ein wichtiges Thema!

„Stand:

Ein Vorschlag der Kommission für diese Strategie liegt noch nicht vor.

Österreichische Haltung und Verhandlungsverlauf:

Die Vorlage eines Vorschlags bleibt abzuwarten.“

So zieht sich das durch den gesamten Bericht. Von insgesamt 39 darin angeführten Punkten steht bei 22 Vorhaben: „Ein Vorschlag der Kommission liegt noch nicht vor.“ – No na! – „Die Vorlage eines Vorschlags bleibt abzuwarten.“

Also was sollen wir dann hier debattieren?!

 


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