BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 173

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Und so sehe ich das auch. Ich bin nicht der Meinung, dass es hilfreich ist, wenn man möglichst viele Ausnahmen normiert, damit keiner diesen Energieausweis dann wirk­lich kaufen muss. Und es war natürlich in der Regel dann schon so, dass man gesagt hat: Okay, brauchst du einen oder brauchst du keinen? Wenn du ihn nicht brauchst, dann zahlst du ein bisschen weniger! – Also da ist schon einiges herumgeschummelt worden, und das ist einfach nicht sinnvoll.

Ich möchte aber schon auch Folgendes dazu sagen: Der Energieausweis an sich ist es ja noch nicht, der die Effizienz steigert. Es braucht dann schon auch noch ein paar Hilfsmittel. Und es ist bereits im Nationalrat angesprochen worden, dies muss natürlich auch im Mietrechtsgesetz eine Umsetzung finden, das muss irgendwo bei der Mietzins­festlegung mitspielen, denn sonst hat der Vermieter ja kein Interesse daran, wirklich Ef­fizienzmaßnahmen zu setzen.

Ich würde Sie bitten, dass Sie dies wirklich mitnehmen und daran arbeiten, weil ich glaube, gerade beim Mietrechtsgesetz ist eine Novelle möglicherweise ohnehin ange­sagt.

Nun noch ein zweiter Punkt, der da auch ein bisschen dazupasst: Es geht einerseits um Energieeffizienz, auf der anderen Seite um erneuerbare Energien. Ich wohne in einer Eigentumsgemeinschaft, und es ist einfach schwierig, etwas weiterzubringen, wenn man immer eine größere Zahl von Menschen fragen muss, ob man jetzt sanieren darf, ob man eine Solaranlage anbringen darf, ob man einen Fernwärmeanschluss, und, und, und machen kann.

Ich denke, auch da wäre es schön, wenn Sie sich Gedanken machen würden, ob man das nicht irgendwann einmal wegbringen könnte, denn die Förderung erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz sind im Wohnbau einfach ein Gebot der Stunde. Und das muss man gesetzlich auch in diesem Bereich weitertreiben. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.43


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesminis­terin Dr. Karl. – Bitte.

 


19.43.18

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Es wurde ja bereits darauf hingewiesen, dass es bei dieser Vorlage um die Umsetzung einer EU-Richtlinie geht, nämlich um die Um­setzung der Gebäuderichtlinie 2010.

Ziel dieser Richtlinie ist ja vor allem, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu sen­ken und durch verstärkten Einsatz von erneuerbarer Energie die Energieabhängigkeit der Union zu verringern und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die bestehen­den Instrumentarien sollen ganz einfach verfeinert und ausgeweitet werden, um das Regulativ, das ja schon besteht, noch effektiver zu gestalten.

Die Regeln über die Erstellung, die Vorlage und den Aushang des Energieausweises sind im Wesentlichen gleich geblieben, im Einzelnen sind sie aber modifiziert und ver­bessert worden. Im Vergleich zum geltenden Recht enthält der Entwurf als eine der wichtigsten Neuerungen eine spezielle Informationspflicht bei der Schaltung von Im­mobilieninseraten, ob das jetzt in Zeitungen oder auf elektronischem Wege ist, wobei zwei wichtige Energiekennwerte anzugeben sind: der Heizwärmebedarf und der Ge­samtenergieeffizienzfaktor.

Die Bestimmungen über die Ausnahmen von den Pflichten des Energieausweis-Vorla­ge-Gesetzes für bestimmte Gebäudekategorien sollen nun ohne Verweis auf die Län­derregelungen bundesweit einheitlich getroffen werden. Als Rechtsfolgen der Aus-


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