BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 58

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Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechi­schen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Regulierung der Thaya durch Errichtung des Thayadammes eine Änderung des Fluss­laufs zur Folge hatte.

Um eine deutliche Erkennbarkeit des Verlaufes der Staatsgrenze sowie eine sinnvolle Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen zu ermöglichen, ist es notwendig, die Staatsgrenze in das neue Flussbett zu verlegen.

Der gegenständliche Beschluss hat daher die Anpassung der österreichisch-tschechi­schen Staatsgrenze an den geänderten Thaya-Flusslauf zum Ziel.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Mai 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

11.38.204. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unfalluntersuchungsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Seil­bahngesetz 2003 sowie das Schifffahrtsgesetz geändert werden (1727 d.B. und 1744 d.B. sowie 8713/BR d.B. und 8717/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte um den Bericht.

 


11.38.31

Berichterstatter Wolfgang Beer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unfallun­tersuchungsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Seilbahngesetz 2003 sowie das Schifffahrtsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verle­sung; ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 2. Mai 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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