Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Ich begrüße Frau Bundesministerin Bures ganz herzlich hier bei uns im Bundesrat. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stadler. – Bitte.
11.39
Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim ersten Tagesordnungspunkt, wo es um die innere Sicherheit Österreichs gegangen ist, ist es zu einer mehr oder weniger heftigen Diskussion gekommen, während sich bei diesem Punkt, wo es auch um Sicherheit geht, den gestrigen Ausschussberatungen nach zu schließen alle einig sind.
Bei der vorliegenden Gesetzesnovelle geht es um Unfalluntersuchung, darum, wo Verbesserungen herbeigeführt werden können, vor allem im Bereich der zivilen Luftfahrt, wo aktuelles EU-Gemeinschaftsrecht umgesetzt wird.
Es geht dabei im Kern um Verbesserungen im österreichischen Rechtssystem hinsichtlich der Untersuchung von Flugunfällen, wie dies die ICAO gefordert hat. Im Jahr 2008 gab es ein Audit, im Rahmen dessen die ICAO Verbesserungspotenziale gesehen hat, die mit dieser Novelle umgesetzt werden.
Mit dieser Novelle werden auch Durchführungsbestimmungen zur Anwendung einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt geschaffen. Auch die Bestimmungen über die Sicherheitsuntersuchung in den Bereichen Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen werden – soweit erforderlich – an die Weiterentwicklung im Gemeinschaftsrecht angepasst.
Weiters werden Regelungen des Unfalluntersuchungsgesetzes, die sich als nicht praktikabel erwiesen haben, beseitigt, und es wird eine Vereinfachung der Organisationsstruktur durchgeführt.
Man kann feststellen, unser aller Bemühen um noch mehr Sicherheit in allen Bereichen wird fortgesetzt, von der Schifffahrt über die Luftfahrt, die Seilbahnen, die Eisenbahn bis hin zur Straße.
Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich noch als positiven Punkt den neuen Sicherheitsbericht erwähnen. Dieser zielt auf einen einheitlichen europäischen Standard der Unfalluntersuchung ab. Das bedeutet, dass in Zukunft die Unfalluntersuchungsberichte in Europa vergleichbar sind, was wieder bedeutet, dass es in Europa künftig möglich ist, notwendige Maßnahmen gemeinsam zu entwickeln. Das ist besonders positiv, denn es ist nicht nur wichtig, Unfälle unabhängig zu untersuchen, sondern auch die Prävention ist wichtig, sodass es erst gar nicht zu Unfällen kommt.
Unsere Fraktion wird im Sinne von noch mehr Sicherheit in allen Bereichen gerne zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.42
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Junker. – Bitte.
11.42
Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister Bures! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute die Novelle des Unfalluntersuchungsgesetzes beschließen, dann steht das in einem engen Zusammenhang mit weniger menschlichem Leid durch Unfälle in der Luft, auf der Straße und auf dem Wasser.
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