BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 60

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Ziel dieser Novelle sind die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Untersuchungen von Vorfällen im Bereich der Luftfahrt, die Umsetzung von Erkenntnissen aus dem ICAO-Audit, die Schaffung von Durchführungsbestimmungen für die aktuellen EU-Verordnun­gen und die Anpassung der Regelung in den Bereichen Schiene, Schifffahrt und Seil­bahnen.

Die ICAO hat aufgrund eines Audits Verbesserungspotenziale hinsichtlich der Untersu­chungen von Flugunfällen im österreichischen Rechtssystem festgestellt. Diese Orga­nisation hat den Status einer Sonderprävention in den Vereinten Nationen. Bereits 1944 wurden Grundsätze für die unabhängige und ausschließlich der Verkehrssicher­heit dienende Untersuchung von Unfällen festgehalten.

In Österreich ist die Sicherheit nicht erst seit heute Thema. Österreich kam seinen in­ternationalen Verpflichtungen natürlich auch bisher schon nach. Beispielsweise wird seit 1999 von einer Untersuchungsstelle nach international anerkannten Richtlinien ei­ne Untersuchung im Fall von schweren Störungen durchgeführt.

Es ist wichtig, hervorzuheben, dass es da nicht um strafrechtliche Belange, sondern um Unfallforschung und -prävention geht. Ziel der Unfallforschung und -prävention sind eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, aus den Ergebnissen abgeleitete Sicher­heitsempfehlungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Die jährlichen Sicherheitsberichte und Unfallstatistiken müssen ganz genau ange­schaut werden, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen in die richtige Richtung ge­hen und auf die Vermeidung von Unfällen abzielen.

Weiters werden verfahrensrechtliche Vereinfachungen im Stellungnahmeverfahren der Sicherheitsuntersuchungen umgesetzt.

Ein ganz besonders wichtiger Schritt ist, dass die vier Bereiche – Zivilluftfahrt, Seilbah­nen, Schiene und Schifffahrt – in der Bundesanstalt für Verkehr angesiedelt bleiben, aber in eine Organisationseinheit zusammengefasst werden. Der neue Name wird „Si­cherheitsuntersuchungsstelle des Bundes“ sein. Die Zusammenführung bringt mit Si­cherheit eine Verwaltungsvereinfachung, und zudem können Synergien besser genutzt werden.

Meine Damen und Herren! Das beste Unfalluntersuchungsgesetz und die daraus gezo­genen Lehren nützen uns nichts, wenn wir Menschen uns als Verkehrsteilnehmer nicht eigenverantwortlich bewegen, um Unfälle zu vermeiden.

Stimmen wir gemeinsam dieser Novelle zu! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.46


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum zu Wort. – Bitte.

 


11.46.37

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich auch einmal einer Vorlage des Bundesministeriums für Verkehr zustim­men kann. Gerade im Bereich der Unfalluntersuchung und der Unfallprävention sind wir uns einig, auch darin, dass das ein ganz wichtiger Punkt ist.

Ich danke Frau Kollegin Junker dafür, dass sie schon sehr genau erläutert hat, warum es so wichtig ist, dass wir da vernünftige Berichte haben. Anhand dieser vernünftigen Berichte sind die richtigen Schlüsse zu ziehen, denen dann möglicherweise die rich­tigen Gesetze folgen.

Die Novelle enthält einige Verbesserungen, insbesondere auch betreffend das Be­richtswesen. Es wird eine überschaubare Dauer von Unfalluntersuchungen geben, es


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