BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 66

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Vorredner schon gesagt. Ziel ist die Schaffung einer gemeinschaftsrechtskonformen Rechtslage bezüglich Flughafenentgelte.

Zu Bundesrat Krusche möchte ich anmerken – er hat gesagt, vieles ist positiv –: Es ist ein positives Gesetz. Und wenn Sie sagen, dass die Beamten immer „könnte“ gesagt haben, dann kann ich zu Ihnen sagen, es könnte sein: Zu Tode gefürchtet ist auch ge­storben. (Bundesrat Krusche: Na, fürchten tue ich mich nicht!)

Ich glaube, man sollte das schon einfach positiv besetzen, dass diese Richtlinie den Bürgerinnen und Bürgern nützt und dem Beschäftigungsstandort dient. Wenn ich nur an Tirol denke: Der Flughafen Innsbruck ist für uns wirklich ein Wirtschafts- und Be­schäftigungsstandort. Durch den Flughafen Innsbruck ist der Tourismus im Winter zu seinem Höhenflug aufgestiegen, der Flughafen Innsbruck ist aber auch für die Bevöl­kerung ein offenes Tor in die Welt. Und ich gebe der Kollegin Kerschbaum recht: Wir müssen auch auf die Menschen schauen. In Tirol schauen wir auf die Menschen, des­wegen haben wir das Nachtflugverbot ab 22.30 Uhr.

Im Bereich Umweltschutz wird auch viel getan und der Umweltschutz ist, glaube ich, auch in diesem Gesetz verankert. Durch die Gestaltung des Entgeltes ziehen wir ver­mehrt Luftfahrzeuge mit niedrigen Emissionen an, denn die können und werden ab jetzt ja auch im Entgelt begünstigt werden. (Bundesrätin Kerschbaum: Aber insgesamt werden es mehr!) Auch wir alle werden mehr fliegen. Und wenn wir die Menschen in Innsbruck vom Flughafen auf die Schiene zwingen, haben die Menschen im Stubaital auch wenig Freude, weil der Zug drei Meter neben den Häuserfronten vorbeifährt. Auch das ist Lärmbelästigung und auch das schädigt die Umwelt.

Wir werden es also auch mit diesem Gesetz nicht bewerkstelligen können, dass die Menschen sich nicht mehr bewegen und nicht mehr von A nach B kommen. Wir kön­nen auch nicht sagen, dass wir in der Wirtschaft alles, was außerhalb Österreichs ist, nicht mehr benötigen.

Ich glaube, die Erläuterungen zum Gesetz sind bereits zur Gänze gemacht worden.

Ich möchte auch nur noch eines sagen: Wenn wir bedenken, dass der Flughafen Wien 12 000 Beschäftigte hat, und wenn man dann noch Graz, Salzburg und Innsbruck da­zunimmt (Zwischenruf des Bundesrates Ertl), dann sind das schon Arbeitgeber, die eine Stärke haben und qualitätsvolle Arbeit anbieten, weshalb wir mit diesem Gesetz auch die Arbeitgeber unterstützen dürfen und gleichzeitig den Wirtschafts- und Be­schäftigungsstandort stärken. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.09


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Bures. – Bitte, Frau Ministerin.

 


12.09.21

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Vor­sitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bei Herrn Bun­desrat Stadler und bei Frau Bundesrätin Junker dafür bedanken, dass sie die Novelle zum Flughafenentgeltegesetz im Detail erläutert haben. Es geht darum, bei der Ent­geltgestaltung mehr Transparenz zu erreichen, klarere Regelungen zu haben, und – was auch wichtig ist – diese Maßnahmen sollen auf die Airlines bezogen diskriminie­rungsfrei erfolgen.

Erlauben Sie mir – auch wegen der kritischen Stimmen –, zwei, drei grundsätzliche Be­merkungen zu machen. Die eine betrifft die Bedeutung des Luftfahrtstandorts Öster­reich: Dieser hat eine sehr große Bedeutung – auch darauf ist Frau Bundesrätin Junker eingegangen –, und zwar nicht nur in der Frage der Beschäftigten an den österreichi­schen Flughäfen selbst, sondern wir sind ein starker Wirtschaftsstandort, und das ist gut so.

 


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