BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 71

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für den Betrieb von Segel- und Motorbooten auf dem Meer, aber nicht auf den vielen schönen österreichischen Seen mit Trinkwasserqualität.

Nur eine kleine wichtige Ergänzung meinerseits, weil in der Diskussion gesagt wurde, es fahre damit auf den Meeren kein Schiff mehr unter österreichischer Flagge. Das gilt nur für die Hochseeschifffahrt. Die Zigtausenden Österreicherinnen und Österreicher, die an der Adria kleine Segelboote oder Motorboote haben, können weiterhin mit Stolz eine rot-weiß-rote Beflaggung auf ihren Booten führen. Es war mir wichtig, das zu sa­gen, weil ich weiß, dass dieses Thema für viele Menschen Bedeutung hat, und ich se­he das genauso.

Aber ein Punkt, der mich jetzt auch zu meinem Redebeitrag veranlasst hat, ist die Rolle der Donauschifffahrt. Herr Bundesrat Kneifel, ich teile Ihre Auffassung, dass, wenn es um umweltfreundliche Verkehrsträger geht, der Schifffahrt auch eine sehr große Be­deutung zukommt, weil es natürlich auch Waren gibt, die wasseraffin sind und es nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern auch vom Gewicht her Sinn macht, für den Transport dieser Waren die Wasserstraßen zu nützen.

Das ist auch ein Grund dafür, warum wir uns in Österreich sehr lange bemüht und da­rum gerungen haben, ein flussbauliches Gesamtprojekt für die Donau zu entwickeln, damit wir diese Kapazitäten, die wir möglicherweise am Wasser brauchen könnten, auch halten können.

Was die Vorgangsweise der ungarischen Regierung betrifft, ist es so, dass diplomati­sche Bemühungen voll im Gange sind. Außerdem hat sich mittlerweile, weil das auch die Frage der EU-Rechtskonformität angeht, was die Beförderung und den freien Wa­ren- und Güterverkehr in Europa betrifft, auch bereits die Kommission eingeschaltet.

Ich hoffe, dass wir aufgrund dieser Gespräche wieder eine Änderung herbeiführen kön­nen. Wie gesagt, wir kennen dieses Problem und wir werden alles unternehmen, die Donau auch weiter als Transportweg nützen zu können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.28


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.29.207. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend Kooperationsabkom­men über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mi­tgliedstaaten und dem Königreich Norwegen (1636 d.B. und 1747 d.B. sowie 8720/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um den Bericht.

 


12.29.43

Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen.

 


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