BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 98

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sprechung und aufgrund der unterschiedlichen Regelungen, die es da gegeben hat, notwendig, das wieder einmal in einem Gesetz zusammenzufassen und anzupassen.

Es gibt für mich jedoch einen Punkt, den ich schon herausgreifen möchte, weil wir ja nun doch im 21. Jahrhundert leben. Sehr geehrter Herr Minister! Was ich nicht ver­stehe, das ist zwar jetzt kein Grund, das Gesetz abzulehnen, aber, Herr Minister, ich verstehe einfach nicht, warum man uns sowohl das Europäische Arzneibuch als auch das Österreichische Arzneibuch ausschließlich gedruckt zur Verfügung stellt. Wir leben nun einmal im digitalen Zeitalter. Es wäre überhaupt keine Schwierigkeit gewesen, das gleich online zu publizieren. Vielleicht hätte man das auch bitte, bitte anpassen kön­nen, dann hätten wir auch wirklich ein modernes Gesetz gehabt. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.19


Präsident Gregor Hammerl: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.20.1311. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird (1732 d.B. und 1763 d.B. sowie 8726/BR d.B.)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (1733 d.B. und 1764 d.B. sowie 8727/BR d.B.)

 


Präsident Gregor Hammerl: Nun kommen wir zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Reisinger. Bitte um die Berichte.

 


14.20.38

Berichterstatter Friedrich Reisinger: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Gesundheits­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird, liegt Ihnen in schrift­licher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragsstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Mai 2012 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ebenso liegt Ihnen der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bäder­hygienegesetz geändert wird, in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Mai 2012 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


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