BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 99

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Präsident Gregor Hammerl: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


14.21.56

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Die erste Materie, das Epidemiegesetz, findet unsere Zustimmung. Selbst­verständlich ist es an der Zeit, dass man die elektronischen Kommunikationsmöglich­keiten nutzt und eben moderner und rascher wird, wenn es um die Weitergabe von ent­sprechenden Daten geht. Ich hoffe nur, dass auch auf den Datenschutz Rücksicht ge­nommen und darauf geachtet wird, dass es nicht zu Missbrauch kommt.

Zum zweiten vorliegenden Gesetz würde ich sagen: Das ist ein klassischer Fall einer von der EU ausgeheckten Unsinnigkeit. Das reiht sich nahtlos irgendwo neben der Gurkenverordnung und der Traktorsitzreglementierung ein.

Es sollen also an allen österreichischen Badeplätzen Infotafeln mit Angaben über die Wasserqualität aufgestellt werden. (Bundesrat Todt: Genauso gehörts!) Ich habe jetzt dankenswerterweise von zuständigen Beamten die Informationen bekommen, die im Ausschuss erfragt wurden: Es handelt sich in Österreich nach derzeitigem Stand um gemeldete 267 Badestellen. Ich habe auch einen Plan erhalten, wie diese Tafeln ausschauen. Sie haben immerhin die beachtliche Höhe von 2,10 Meter und eine Brei-
te von 1,70 Meter, die werden also nicht zu übersehen sein. (Bundesrat Schreuder: Was ist daran schlimm?) – Bitte? (Bundesrat Schreuder: Erklären Sie mir, was daran schlimm ist!)

Diese Information ist in Österreich, glaube ich, gut abrufbar. Erstens haben wir in Ös­terreich eine hervorragende Qualität unserer Badewässer. (Bundesrat Todt: Nicht überall!) Das ist im Internet abrufbar. Wenn also eine Gesundheitsgefährdung statt­finden würde, würde das ohnehin gesperrt.

Das mag vielleicht irgendwo an der Adria einen Sinn haben, aber ich glaube nicht, dass das in Österreich unbedingt notwendig ist. Vor allem ist es ja so, dass diese Infor­mationen auf Basis der Vorjahresbadesaison angebracht werden. Wenn sich also bei­spielsweise bei einem Baggersee während einer Hitzewelle die Badewasserqualität verschlechtert, weil so viele Besucher dort sind und so viel Sonnenschutzcreme und Badeöl drinnen ist, dann ist das auf diesen Tafeln ohnehin nicht ersichtlich. (Bundesrat Stadler: Aber gesperrt wird ja trotzdem!) Wenn es gesperrt wird, dann ist es ohnehin gesperrt. (Bundesrat Stadler: Na wenn das gesperrt wird, was hat das dann mit der Tafel zu tun?!)

Diese Schnapsidee lässt auch einige Fragen offen, zum Beispiel, was die Zuständig­keiten hinsichtlich der Wartung betrifft. Da sind dann offensichtlich die Bezirksbehörden und die Bezirkshauptmannschaften im Auftrag der Länder am Zug. Was passiert, wenn nun eine dieser Tafeln nicht gewartet wird, wenn die Tafel gar nicht aufgestellt wird? Gibt es dann irgendwelche Strafen, Sanktionen? – Ich weiß es nicht, und auch im Aus­schuss hat die Diskussion über dieses Thema eigentlich bei allen Fraktionen eher Hei­terkeit und teilweise Kopfschütteln ausgelöst. (Bundesrat Stadler:  aber kein Grund, dass man das ablehnt!)

Man könnte das Ganze jetzt also relativ harmlos als Schildbürgerstreich abtun und so tun, als ob nichts gewesen wäre, doch sind damit Kosten verbunden. Allein für die An­schaffung und den Transport dieser Tafeln sind 100 000 € veranschlagt. Die Aufstel­lung und Wartung, die, wie es heißt, im Sinne der Zuständigkeit des Landeshaupt­manns, und zwar im gemeinsamen Vorgehen, unter Heranziehung der Bauhöfe erfol­gen, das sind auch wieder Kosten, das ist Bürokratie.

 


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