Präsident Gregor Hammerl: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.
14.21
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die erste Materie, das Epidemiegesetz, findet unsere Zustimmung. Selbstverständlich ist es an der Zeit, dass man die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten nutzt und eben moderner und rascher wird, wenn es um die Weitergabe von entsprechenden Daten geht. Ich hoffe nur, dass auch auf den Datenschutz Rücksicht genommen und darauf geachtet wird, dass es nicht zu Missbrauch kommt.
Zum zweiten vorliegenden Gesetz würde ich sagen: Das ist ein klassischer Fall einer von der EU ausgeheckten Unsinnigkeit. Das reiht sich nahtlos irgendwo neben der Gurkenverordnung und der Traktorsitzreglementierung ein.
Es sollen also an allen österreichischen
Badeplätzen Infotafeln mit Angaben über die Wasserqualität
aufgestellt werden. (Bundesrat Todt: Genauso
gehört’s!)
Ich habe jetzt dankenswerterweise von zuständigen Beamten die
Informationen bekommen, die im Ausschuss erfragt wurden: Es handelt sich in
Österreich nach derzeitigem Stand um gemeldete 267 Badestellen. Ich
habe auch einen Plan erhalten, wie diese Tafeln ausschauen. Sie haben immerhin
die beachtliche Höhe von 2,10 Meter und eine Brei-
te von 1,70 Meter, die werden also nicht zu übersehen sein. (Bundesrat
Schreuder: Was ist daran schlimm?) – Bitte? (Bundesrat
Schreuder: Erklären Sie mir, was daran schlimm ist!)
Diese Information ist in Österreich, glaube ich, gut abrufbar. Erstens haben wir in Österreich eine hervorragende Qualität unserer Badewässer. (Bundesrat Todt: Nicht überall!) Das ist im Internet abrufbar. Wenn also eine Gesundheitsgefährdung stattfinden würde, würde das ohnehin gesperrt.
Das mag vielleicht irgendwo an der Adria einen Sinn haben, aber ich glaube nicht, dass das in Österreich unbedingt notwendig ist. Vor allem ist es ja so, dass diese Informationen auf Basis der Vorjahresbadesaison angebracht werden. Wenn sich also beispielsweise bei einem Baggersee während einer Hitzewelle die Badewasserqualität verschlechtert, weil so viele Besucher dort sind und so viel Sonnenschutzcreme und Badeöl drinnen ist, dann ist das auf diesen Tafeln ohnehin nicht ersichtlich. (Bundesrat Stadler: Aber gesperrt wird ja trotzdem!) Wenn es gesperrt wird, dann ist es ohnehin gesperrt. (Bundesrat Stadler: Na wenn das gesperrt wird, was hat das dann mit der Tafel zu tun?!)
Diese Schnapsidee lässt auch einige Fragen offen, zum Beispiel, was die Zuständigkeiten hinsichtlich der Wartung betrifft. Da sind dann offensichtlich die Bezirksbehörden und die Bezirkshauptmannschaften im Auftrag der Länder am Zug. Was passiert, wenn nun eine dieser Tafeln nicht gewartet wird, wenn die Tafel gar nicht aufgestellt wird? Gibt es dann irgendwelche Strafen, Sanktionen? – Ich weiß es nicht, und auch im Ausschuss hat die Diskussion über dieses Thema eigentlich bei allen Fraktionen eher Heiterkeit und teilweise Kopfschütteln ausgelöst. (Bundesrat Stadler: aber kein Grund, dass man das ablehnt!)
Man könnte das Ganze jetzt also relativ harmlos als Schildbürgerstreich abtun und so tun, als ob nichts gewesen wäre, doch sind damit Kosten verbunden. Allein für die Anschaffung und den Transport dieser Tafeln sind 100 000 € veranschlagt. Die Aufstellung und Wartung, die, wie es heißt, im Sinne der Zuständigkeit des Landeshauptmanns, und zwar im gemeinsamen Vorgehen, unter Heranziehung der Bauhöfe erfolgen, das sind auch wieder Kosten, das ist Bürokratie.
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