BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 97

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14.15.04

Bundesrätin Juliane Lugsteiner (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das geltende Arzneimittelgesetz ist im Jahr 1980 in Kraft getreten. Dieses Gesetz stimmt aber nicht mehr mit später beschlos­senen arzneimittel- und apothekenrechtlichen Regelungen überein. An den Substan­zen hat sich bei verschreibungspflichtigen Arzneien nichts geändert. Insbesondere handelt es sich bei später beschlossenen Regelungen um die Herstellung, das In-Ver­kehr-Bringen, Behältnisse und Umhüllungen von Arzneimitteln.

Die AGES, die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, wird die fachlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Arzneibuch übernehmen. Diese Übertragung der Zuständigkeit bringt auch Sicherheit für die Qualität, die unsere Konsumentinnen und Konsumenten brauchen. Durch dieses Gesetz kommt es auch zur Anpassung der Bestimmungen aus europarechtlicher Sicht. Die dazu erforderlichen Publikationen werden nicht mehr in der Staatsdruckerei verlegt, sondern kommen zur Ausschreibung.

Unsere Fraktion stimmt dem vorliegenden Antrag gerne zu. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

14.16


Präsident Gregor Hammerl: Nächste Rednerin: Frau Bundesrätin Greiderer. – Bitte.

 


14.16.21

Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das geltende Arzneibuchgesetz als Rechtsgrundlage für das Arzneibuch ist nun schon über 30 Jahre gültig. Wie wir schon von meiner Vorrednerin gehört haben, enthält es Vorschriften, die mit den später in Kraft getretenen arzneimittel- und apothekenrechtlichen Regelungen wie dem Arzneimittelgesetz, der Arzneimittelbetriebsordnung oder der Apothekenbe­triebsordnung nicht übereinstimmen. Im Besonderen handelt es sich dabei um Bestim­mungen über die Herstellung, Prüfung und auch das In-Verkehr-Bringen von Arzneimit­teln beziehungsweise Behältnisse und Umhüllungen von Arzneimitteln. Aufgrund der Neuerungen ist es eben notwendig, dieses seit 1980 in Kraft befindliche Arzneibuch zu reformieren, und das werden wir vollziehen, auch um den EU-Richtlinien Genüge zu tun.

Mit dieser Gesetzesänderung wird aber auch eine weitere, von der EU geforderte An­passung herbeigeführt. Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Vertragsver­letzungsverfahrens 2011 die Vergabe von Druckaufträgen offizieller Dokumente an die Österreichische Staatsdruckerei GmbH beanstandet. Aus diesem Grund darf mit dem Druck des Arzneibuches sowohl der europäischen als auch der österreichischen Fas­sung per Gesetz nicht mehr die Staatsdruckerei beauftragt werden. Der Auftrag muss verpflichtend ausgeschrieben werden.

Kurz zusammengefasst: Dieser Beschluss ist notwendig, um einerseits die materiellen und formellen Anpassungen der Bestimmungen vorzunehmen, andererseits erfolgt die Sanierung der europarechtlichen Bedenken gegen die Vergabe der öffentlichen Druck­aufträge. Deshalb werden wir zustimmen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

14.18


Präsident Gregor Hammerl: Nächste Wortmeldung: Bitte, Herr Bundesrat Schreuder.

 


14.18.46

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Ich möchte es kurz machen. Was die Vorredner und Vorrednerinnen ge­sagt haben, stimmt, und wir werden ja auch zustimmen. Es war aufgrund der Recht-


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