Leistungen des Staates entsprechen der derzeitigen Rechtslage und ersetzen das bisherige Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die Israelitische Religionsgesellschaft. Es handelt sich dabei um die Umsetzung der Verpflichtungen Österreichs aus Artikel 26 des österreichischen Staatsvertrages.
Im Ganzen gesehen stellt dieses Gesetz einen wichtigen Schritt zu einer legistischen Neuordnung innerhalb des österreichischen Kultuswesens dar und bringt für die Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens Rechtssicherheit und Schutz für ihr Religionsbekenntnis.
Da dieses Bundesgesetz, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der Israelitischen Religionsgesellschaft geändert wird, im Nationalrat die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhalten hat, schlage ich vor, auch der Bundesrat möge dem vorliegenden Bundesgesetz die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
16.20
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Astleitner. – Bitte.
16.20
Bundesrätin Notburga Astleitner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und auch zu Hause vor den Bildschirmen! Es ist von meiner Vorrednerin schon angesprochen worden, dass es sich hierbei um ein Gesetz handelt, das aus der Zeit um das Jahr 1890 stammt und der Rechtsinhalt, die Regelungstechnik und die Regelungsdichte den Erfordernissen der damaligen Zeit entspricht und auch die damalige Zeit widerspiegelt.
Die Regelungen waren damals sehr modern. Sie entsprechen auch heute noch weitgehend dem Verständnis von Religionsfreiheit. Trotzdem sind einige Bestimmungen aus rechtlichen oder faktischen Gründen überholt, beispielsweise das Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder eine staatliche Zustimmung zur Bestellung eines Rabbiners.
Nach mehr als 120 Jahren ist – das ist auch schon erwähnt worden – die Schaffung eines modernen Gesetzes geboten. Es sollen die überholten Regelungen aufgehoben werden, für die heutige Zeit der Lehre und Rechtsprechung angepasste Begriffe verwendet werden, dem modernen Verständnis von kultusrechtlichen Regelungen Rechnung getragen und gleichzeitig auf die Religionsgesellschaft Bezug nehmende unterschiedliche Gesetze in einer Regelung zusammengefasst werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Staat und Religion sind in Österreich getrennt, und das ist gut so. Wie uns gestern im Ausschuss bestätigt wurde und wie wir es auch diskutiert haben – Kollegin Mühlwerth hat das angesprochen –, handelt es sich beim vorliegenden Gesetz um eine sehr sensible und sehr komplexe Materie. Es gab auch im Vorfeld heftige Diskussionen, die eben in intensiven Gesprächsführungen zu diesem Ergebnis geführt haben. Daher wurde diese Vorlage vonseiten des Unterrichtsressorts und des zuständigen Kultusamtes mit großer Sorgfalt vorbereitet und abgesprochen.
Ich bedanke mich auch, weil er heute hier im Saal anwesend ist, beim Herrn Präsidenten Muzicant für seine Zustimmung. Ich denke, das ist auch sehr, sehr wichtig. Vielen herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie bei den Grünen.)
Die vorliegende Novelle nimmt Rücksicht auf das Selbstbestimmungsrecht von Glaubensgemeinschaften – das halte ich auch für sehr, sehr wesentlich –, schafft aber den gesetzlichen Rahmen eines modernen Rechtsstaates. Wichtig ist – vieles wurde schon
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