sicher nicht für das gesamte Bundesland Kärnten, und diese Verallgemeinerung ist daher aus dieser Sicht schärfstens zurückzuweisen. (Beifall bei der FPÖ.)
16.18
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über die Petition 31 betreffend „Kinderlärm ist Zukunftsmusik“, überreicht von Bundesrätin Inge Posch-Gruska.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den vorliegenden Ausschussbericht zur gegenständlichen Petition zur Kenntnis nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag auf Kenntnisnahme des gegenständlichen Ausschussberichtes ist somit angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Mai 2012 betreffend eine Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 zu verlesen, damit dieser entsprechende Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussausfertigung ermöglicht werden.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:
„Tagesordnung siehe Beilage/A.
Die Sitzung beginnt mit einer Aktuellen Stunde zum Thema „Modernes und reaktionsschnelles Österreichisches Bundesheer, weitere Reformschritte!“ (Bundesminister für Landesverteidigung und Sport).
Der Präsident gibt das Einlangen eines Schreibens des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, eines Schreibens der Bundesministerin für Finanzen bzw. von Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG sowie eines weiteren Schreibens des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union bekannt.
Der Wortlaut dieser Schreiben wird als Mitteilung des Präsidenten des Bundesrates gemäß § 41 Abs. 1 GO-BR dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen.
Der Präsident gibt weiters das Einlangen von Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Ministervertretungen sowie eines Schreiben des Bundeskanzlers betreffend verfassungsgemäße Vertretung des Herrn Bundespräsidenten und des Herrn Bundeskanzlers bzw. des Herrn Vizekanzlers bekannt.
Gegen den Vorschlag des Präsidenten, die Tagesordnungspunkte 6 und 7 unter einem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.
TO-Punkt 1: Beschluss des Nationalrates vom 15. Mai 2012 betreffend eine Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (1618 d.B. und 1771 d.B. sowie 8730/BR d.B. und 8731/BR d.B.)
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