Abstimmung: Berichterstattung: Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit),
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmeneinhelligkeit (d.h. mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.
Es liegt ein schriftliches Verlangen von 5 Mitgliedern des Bundesrates gemäß § 64 Abs. 2 GO-BR auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 vor (Beilage B).“
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich gebe bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt vier Anfragen, 2889/J-BR/2012 bis 2892/J-BR/2012, eingebracht wurden.
Darüber hinaus teile ich mit, dass die Bundesräte Mag. Muna Duzdar, Günther Köberl, Efgani Dönmez, Kolleginnen und Kollegen den Selbständigen Entschließungsantrag 190/A(E)-BR/2012 betreffend die aktuelle Lage inhaftierter palästinensischer Abgeordneter eingebracht haben, der dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten zugewiesen wird.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, 28. Juni 2012, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, 26. Juni 2012, ab 14 Uhr vorgesehen.
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 16.23 Uhr
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