Präsident Gregor Hammerl: Meine Damen und Herren! Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2674/AB bis 2676/AB beziehungsweise
jenes Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Aufnahme von Verhandlungen mit Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Flugsicherung zur Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums sowie
des Schreibens des Bundeskanzlers betreffend seinen Aufenthalt am 28. und 29. Juni 2012 innerhalb eines Mitgliedstaates der EU
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 6)
*****
Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3
1017 Wien
12. Juni 2012
GZ: BMeiA-DE.8.33.02/0002-I.2a/2012
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 30. Mai 2012 (Pkt. 23 des Beschl.Prot. Nr. 145) der Herr Bundespräsident am 01. Juni 2012 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Staatsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Flugsicherung zur Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
BMeiA-DE.3.19.28/0001-lll.6/2012
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