BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 27

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habe – und jetzt noch einmal: Wenn Sie die Differenz zwischen 3,90 € und 4,60 € ablehnen und nicht haben wollen, dann kritisieren Sie nicht und kassieren Sie, sondern kommen Sie heraus und sagen Sie, wir verzichten! (Zwischenrufe der Bundesräte Brückl und Mühlwerth.)

Kommen Sie nicht mit dem Schmäh oder mit den Halbwahrheiten Ihres Bundes­parteivorsitzenden, der gesagt hat: Na das würde den Parteien passen, denn dann wird dieser Betrag auf die anderen aufgeteilt. – Völlig falsch! (Bundesrat Jenewein: Sie wollen ein  System!) Mehrfach ist der Vorschlag vorgebracht worden, die Textierung so zu gestalten, dass dieser Betrag nicht zur Auszahlung gelangt. (Zwischenruf des Bundesrates Ertl.)

Nicht kritisieren und kassieren, diese Schmähs gehen nicht! – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der FPÖ.)

13.09


Präsident Gregor Hammerl: Nun gelangt Frau Bundesminister Dr. Karl zu Wort. – Bitte.

 


13.10.07

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Ich möchte den Fokus auf zwei Gesetzesmaterien legen, die in meinen Kompetenzbereich fallen, nämlich das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz und das Korrup­tionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012. Beide Materien sind eigentlich Zeichen eines gesellschaftspolitischen Wandels in Österreich, und beide Materien sind auch Meilensteine auf dem Weg zu einer neuen politischen Kultur, weil sie nämlich Entscheidungsabläufe transparenter gestalten und damit auch für mehr Akzeptanz der Ergebnisse sorgen.

Demokratiepolitisch vorbildlich war aber auch ihr Zustandekommen, weil es tatsächlich gelungen ist, eine wirklich sachgerechte, eine sehr sachorientierte Diskussion zu führen, sehr sachorientierte Verhandlungen zu führen und nicht nur auf einen lauen Kompromiss abzuzielen, sondern wirklich auch darauf abzuzielen, Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglich vorgelegten Entwurf zu erzielen. Damit haben auch alle Parteien gezeigt, dass die österreichische Politik tatsächlich in der Lage ist, gemeinsam nach guten Lösungen zu suchen, und zwar nach Lösungen, die diesem Land dienen und die vor allem auch dazu dienen, den Ruf und das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik und in ihre Repräsentanten wieder zu verbessern.

Ich möchte nun aber ganz konkret noch einiges zum Lobbying-Gesetz sagen – wie gesagt, der Langtitel lautet wenig geschmeidig Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz, der Kurztitel Lobbying-Gesetz. Mit diesem Lobbying-Gesetz haben wir tatsächlich Neuland betreten. Es gab hier im Inland noch keine Vorlagen. Es gibt auch wenige Vorlagen im internationalen und europäischen Bereich. Dort, wo es solche Transparenzregister gibt – wie etwa auf Ebene der Europäischen Union –, sind sie meistens auf Freiwilligkeit basierend eingerichtet. Wir haben uns für eine verpflichtende Registrierung entschieden.

Ich will aber eines auch ganz klar sagen: Bei diesem Lobbying-Gesetz geht es nicht darum, Lobbying zu verbieten oder Lobbying zu verhindern; nein, es geht darum, Lobbying und Interessenvertretung zu regulieren. Ich bin davon überzeugt, dass es für Politik und Verwaltung ganz, ganz wichtig ist, dass wir auch die Meinungen von Außenstehenden hören, dass die Meinungen von Außenstehenden, Interessen von Außenstehenden auch in die politischen Entscheidungsprozesse eingebracht werden können. Das wollen wir natürlich beibehalten. Allerdings soll das in Zukunft ganz


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