BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 31

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aber grundsätzlich straflos sein, außer es liegt wieder Gewerbsmäßigkeit vor. Wobei man auch eines sagen muss: Wie bei jedem strafrechtlichen Tatbestand müssen natürlich auch in solchen Fällen die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden. Wir haben bei den vorgenommenen Verschärfungen auch das berücksichtigt, was von Herrn Bundesrat Klug angesprochen worden ist, nämlich die politische Tätigkeit nicht zu verunmöglichen.

Wenn Sie sich zurückerinnern, war damals die sehr große Kritik im Jahr 2008, als das Anfüttern verschärft wurde, und die sehr große Unsicherheit: Was darf ich als Politiker, als Politikerin überhaupt noch tun, darf ich noch zu kulturellen Veranstaltungen gehen, zu Sportveranstaltungen gehen et cetera? Deswegen haben wir auch ausdrücklich im Gesetzestext hervorgehoben, dass natürlich die Wahrnehmung von Repräsentations­verpflichtungen sehr wohl möglich sein muss – klarerweise –, denn das ist ja Teil unserer politischen Tätigkeit. Ich halte es auch für ganz, ganz wichtig, dass klargestellt ist, dass das natürlich nicht unter den Tatbestand des Anfütterns fällt, denn das gehört zur politischen Arbeit, und das soll auch weiter möglich sein, und das wollten wir mit diesem Gesetz auch wirklich zweifelsfrei hervorheben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, man muss immer eines sehen: Korruption schadet dem Rechtsstaat, und der Rechtsstaat ist ein Fundament unserer Demokratie. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik, in ihre Repräsentanten und natürlich auch in die öffentliche Verwaltung ist von ganz essenzieller Bedeutung, denn wenn dieses Vertrauen nicht mehr gegeben ist, dann steht auch die Demokratie auf dem Spiel. Und deshalb bin ich der Meinung, dass wir in dem Bereich wirklich diese Ultima-Ratio-Funktion des Strafrechtes, die ich bereits angesprochen habe, völlig richtig eingeschätzt und zum Einsatz gebracht haben.

Ich denke, dass wir im internationalen Vergleich auch wirklich ein vorbildliches Regel­werk erarbeitet haben, und dieses Zustandekommen kann und wird auch ein wichtiger Beitrag für die Rückgewinnung von Moral und Anstand im Geflecht öffentlicher Aufga­ben und öffentlicher Wirtschaft sein.

Wir haben mit diesen beiden Gesetzen, auf die ich hingewiesen habe, den Grundstein für mehr Ehrlichkeit und Transparenz in Politik und Wirtschaft gelegt. Nun müssen natürlich diese Werte in Politik und Wirtschaft auch gelebt werden, und abschließend möchte ich wirklich noch allen, die daran beteiligt waren, für die konstruktive Zusam­menarbeit danken, und ich würde mir wünschen, dass diese konstruktive Zusammen­arbeit, wie sie in diesem Fall stattgefunden hat, auch beispielgebend für weitere justiz­politische Vorhaben und Diskussionen ist. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.26


Präsident Gregor Hammerl: Frau Bundesminister! Hoher Bundesrat! Ich darf Frau Nationalratsabgeordnete Marek und die russischen Waisenkinder, die in Wien auf Besuch sind, herzlich begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in der Tagesordnung weiter.

Ich darf Herrn Bundesrat Schreuder um seinen Redebeitrag bitten.

 


13.26.53

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte BesucherInnen, die uns jetzt schon wieder verlassen – schade! Frau Marek, ich grüße Sie! Sechs Gesetze in zehn Minuten zu diskutieren ist natürlich ein bisschen schwierig, aber ich werde jetzt mein Bestes tun. Zum einen möchte ich natürlich schon die Kollegin Mühlwerth und den Herrn Kollegen Kneifel insofern unterstützen, als Parallelveranstaltungen in die­sem Fall eine äußerst schwierige Angelegenheit sind und wir das auch für problema-


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