BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 42

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

eh offengelassen!) Ja, eh, ich sage nur, es gibt Zeugen dafür. Es gibt die Abgeord­ne­ten Kogler, Brosz, Cap, Kopf, Petzner, die alle dabei waren, und einen Haufen Mitar­beiter auch noch. Also wenn Sie den Wahrheitsbeweis haben wollen, den kann man antreten, dass die Dinge, die ich gesagt habe, stimmen. (Bundesrat Stadler: Offen­sichtlich reden sie in der Fraktion nicht miteinander!)

Das Zweite ist, ich will das nur klarstellen: Wir haben bewusst in drei Gesetze aufge­spalten. – Das eine ist das Parteiengesetz, wo von Spendenverbot bis zu Spenden­ober­grenze, die Rechnungslegungspflichten, all das, was jetzt unter anderem von Hubert Sickinger als großer Wurf bezeichnet wurde, drinnen steht, auch der Korridor für Länder und Gemeinden.

Es gibt ein zweites Gesetz, das ist die Novelle des Bundespräsidentenwahlgesetzes aus 1971, wo zwei Bereiche drinnen sind: Spenden, Spendenverbote, Spenden­transparenz auf der einen Seite, Wahlkampfkostenbegrenzung auf der anderen Seite.

Und es gibt ein drittes Gesetz. Das dritte Gesetz ist das, wo es um die Parteien­förderung geht. Die Grünen haben den Weg gewählt, dass sie gesagt haben, sie wollen das nicht mit schultern – auch partizipieren, muss man ehrlicherweise sagen, aber nicht mit schultern –, aber das andere tragen sie mit. Deshalb kommt es über­haupt zu einer Zweidrittelmehrheit, die notwendig ist, weil wir aufgrund mehrerer verfassungsrechtlicher Regelungen, etwa des Korridors für Länder und Gemeinden, aber auch der neuen Aufgaben, die wir dem Rechnungshof übertragen, eine Zweidrittelmehrheit brauchen.

Also das eine Gesetz könnten Sie mittragen, wenn Sie Spendentransparenz wollen, wenn Sie Spendenverbote wollen, wenn Sie klare Rechenschaftspflichten wollen, und das Ganze nicht nur für den Bund, sondern auch für Länder, Bezirksorganisationen und Gemeinden. Und das andere ist ein separates Gesetz. Nur damit es noch einmal klargestellt ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)

14.09

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte schön, Herr Kollege Krusche.

 


14.09.38

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): In aller Kürze möchte ich nur auf die Vorredner eingehen, die faktisch die Gefahr für die österreichische Demokratie und die Parteiendemokratie gesehen und an die Wand gemalt haben.

Kollege Dönmez hat es ja bereits angesprochen: Wir in Österreich sind jetzt mit den Parteienförderungen Europameister und Vizeweltmeister. Wenn wir im Fußball auch so agieren würden, dann müssten wir die Fußballmannschaft abschaffen.

Wenn wir schon beim Beleidigen sind, Herr Staatssekretär, dann muss ich schon sagen, eigentlich werden mit dieser Argumentation alle anderen europäischen Demo­kratien, die sich weniger Geld für die Parteienlandschaft gönnen, beleidigt. Oder wollen Sie behaupten, dass die Schweiz ein schlechterer demokratischer Staat als Österreich ist? (Bundesrat Todt: Sie regeln das selber, und wir regeln es auch selber!)

Wie unwohl Sie sich in Ihrer Haut fühlen, beweist ja auch Ihre widersprüchliche Argumentation. Herr Kollege Klug, Sie haben ein Argument geliefert, warum diese Erhöhung notwendig ist, nämlich weil die Parteispenden aufgrund der Transparenz­bestimmungen geringer würden. Der Kollege Todt hat genau das Gegenteil gesagt: Er ist überzeugt, dass die Parteispenden gleich bleiben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite