Als Beispiel erwähne ich den Neusiedler See, der mit seiner Fläche auf österreichischem Gebiet der größte See Österreichs ist. Die einzigartige Fauna und Flora wird durch die beiden Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel und Fertö-Hanság und die Ernennung zum UNESCO Welterbe mit der Bezeichnung „Kulturlandschaft Fertö/Neusiedler See“ hervorgehoben. Für das Burgenland hat die Region eine große touristische Bedeutung, da sich zwei Drittel dort konzentrieren. Hauptsächlich profitiert der Fremdenverkehr durch diverse Sportveranstaltungen wie Segeln, Surfen, Reiten und Radfahren am See. Bekannt sind auch die jährlich aufgeführten Opern und Operetten in Mörbisch und in St. Margarethen.
Aufgrund dieser aufgezeigten Beispiele zeigt sich, wie vielfältig die Nutzung von grenzüberschreitenden Seen sein kann. Als weiteres Beispiel einer guten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sei der Fluss Pinka erwähnt. Es ist ein Fluss im Südburgenland, der mehrmals die Grenze Ungarn/Österreich überquert. In den letzten Jahren wurde dort ein naturnaher Hochwasserschutz vorgenommen so wie alle angrenzenden Ortschaften mit Abwassertechnik, die auf dem letzten Stand ist, versorgt.
Als positives Beispiel für andere Regionen sei das Übereinkommen der drei Nachbargemeinden Eberau und Deutsch Schützen aus Österreich und Szentpéterfa aus Ungarn erwähnt. Die Gemeindevertreter haben Ende März 2012 ein Übereinkommen abgeschlossen, das die Entsorgung und Reinigung der anfallenden Abwässer gemeinsam über Staatsgrenzen regelt.
Aufgrund der guten Erfahrung der letzten Jahrzehnte ist es eine Selbstverständlichkeit, auch anderen Staaten diese Vorteile zukommen zu lassen, um die Wasserqualität zum Wohle aller zu sichern. Unsere Fraktion wird deshalb dem Antrag gerne zustimmen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
14.45
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Zehentner. – Bitte.
14.45
Bundesrat Robert Zehentner (SPÖ, Salzburg): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beschluss des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, der uns vorliegt, umfasst ein Übereinkommen, wie mein Vorredner ja schon ausgeführt hat, zum Schutz und zur Nutzung von grenzüberschreitenden Wasserläufen und internationalen Seen.
Meine Fraktion kann diesem Abkommen zustimmen, vor allem auch deshalb, weil die Liste jener Länder, die daran teilnehmen können, erweitert wird und es darum geht, dass grenzüberschreitende Gewässer nicht nur besser geschützt, sondern auch, was die Wasserverschmutzung betrifft, besser kontrolliert und eingeschränkt werden können. Mit diesem Abkommen können nun auch Staaten von außerhalb der EU beitreten. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
14.46
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
14.46
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ja, natürlich werden auch wir dieser Änderung des Übereinkommens zustimmen. Es geht ja in erster Linie nur darum, dass auch Nicht-Anrainerstaaten und auch Nicht-EU-Staaten teilnehmen können.
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