BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 52

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14.41.078. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2012 betreffend Änderung der Arti­kel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenz­über­schreitender Wasserläufe und internationaler Seen (1740 d.B. und 1790 d.B. sowie 8744/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Tiefnig. Ich bitte um den Bericht.

 


14.41.25

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2012 betreffend Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Velesung.

Ich komme sogleich Antragstellung.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zur Wort gelangt Herr Bundesrat Temmel. – Bitte.

 


14.42.04

Bundesrat Walter Temmel (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Zusammen­arbeit der Anrainerstaaten von grenzüberschreitenden Wasserläufen und internatio­nalen Seen soll zu Frieden und Sicherheit und einer nachhaltigen Wasserwirtschaft zum Wohle aller beitragen.

Österreich ist seit 1992 Vertragspartei des im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen, UNECE, beschlossenen Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen. Das Übereinkommen wurde im Jahr 2003 für Beitritte von Staaten, die außerhalb der UNECE-Region liegen, geöffnet.

Bei dieser Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens geht es darum, auch Staaten von außerhalb den Beitritt zur UNECE-Region zu ermöglichen. Alle Staaten, die zu diesem Zeitpunkt Vertragspartei des Übereinkommens waren, müssen diese Änderung annehmen, damit sie in Kraft treten kann. Österreichs Flüsse und Seen sind in einem sehr guten Zustand. Viele Maßnahmen wurden in den letzten Jahrzehnten ergriffen, um die hervorragende Wasserqualität zu verbessern beziehungsweise zu sichern.

Gerade für uns im Burgenland sind solche Vereinbarungen wichtig, da wir als schma­les Bundesland an mehreren Landes- und Bundesgrenzen liegen und so mit vielen grenzüberschreitenden Wasserläufen konfrontiert sind. Die Natur und die Belastungen des Wassers kennen keine Grenzen. Es gilt, immer wieder Probleme anzusprechen und zu lösen. Die Zusammenarbeit und das gemeinsame Erarbeiten von Lösungen funktioniert bestens, auch – zumindest auf unterer Ebene – in der Zeit des Kalten Krieges mit den ehemaligen Ostblockstaaten.

 


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