BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 57

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In Europa beruhen ja die internationalen Gewässerschutzkommissionen in den großen Flussgebieten Rhein, Donau, Elbe und so weiter, auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie, auf den Prinzipien dieses Übereinkommens. Derzeit gibt es – ich habe gerade nachge­schaut – 56 Mitglieder der UNECE, also auch Mitglieder dieses Übereinkommens. Durch die vorliegenden Änderungen dieses Übereinkommens können nun natürlich auch Länder außerhalb der UNECE, die von dringenden Problemen im Wasserbereich betroffen sind, in Zukunft dieses bewährte Instrument nutzen. Es hat sich in der Praxis tatsächlich sehr bewährt, das wurde vom Herrn Bundesrat Temmel auch erwähnt. So können also die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit in den internationalen Fluss­gebieten erweitert und diese Drittstaaten eingebunden werden. Das kommt letztlich unserer gemeinsamen Umwelt zugute, kommt letztlich auch Österreich zugute, und ich ersuche Sie daher um Ihre Zustimmung.

Nun möchte ich auf die zwei konkreten Fragen eingehen, die Bundesrätin Kerschbaum gestellt hat. Die Pestizidreduktionspläne der Länder sind mir im Moment nicht bekannt. Da möchte ich vielleicht auf die Kollegen im Landwirtschaftsministerium verweisen, die das sicher nachbringen werden.

Zur Frage, warum das Abkommen erst jetzt von uns behandelt wird: Ich nehme an beziehungsweise ich bin mir ziemlich sicher, das hat damit zu tun – seit 2003 sind ja diese Änderungen schon beschlossen oder verhandelt –, dass in den letzten Jahren das Interesse gestiegen ist. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Das Abkommen kann erst in Kraft treten, wenn es sämtliche Mitgliedstaaten ratifiziert haben. Und jetzt ist das Interesse offensichtlich virulenter geworden. Ich nehme an, das hat mit Staaten in Zentralasien oder auch in Lateinamerika und in Afrika zu tun, die sich jetzt für diese internationale Zusammenarbeit interessieren.

Noch einmal: Die Regierung befürwortet natürlich, dass diese Änderungen ratifiziert werden und dass andere Staaten beitreten. Wir befürworten die Zustimmung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)

15.00


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.01.069. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 und das Waffengesetz 1996 geändert werden (1742 d.B. und 1794 d.B. sowie 8742/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tages­ord­nung.

Zur Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich Herrn Bundesminister Darabos sehr herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Füller. Ich bitte um den Bericht.

 


15.01.35

Berichterstatter Christian Füller: Herr Vizepräsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzter Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Landesverteidigungsaus-


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