BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 58

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schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 und das Waffengesetz 1996 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verle­sung.

Ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Juni 2012 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Brückl. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.02.22

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bun­desrates! In aller Kürze: Wir werden diesem Gesetzesvorschlag hier nicht zustimmen – nicht, dass alles schlecht wäre (Bundesrat Stadler: Aber trotzdem!), wie halt so oft –, denn dieses Gesetzesvorhaben bringt aus unserer Sicht nicht erforderliche Verwaltungskosten und einen Arbeitsaufwand mit sich, der nicht zu rechtfertigen ist.

Denn: Was will man ändern? Was soll sicherer, was soll besser gemacht werden? – Zahllose Bürger bei uns im Land besitzen aus unterschiedlichsten Gründen – weil sie Sammler sind, zu musealen Zwecken oder als Ziergegenstände – funktionsunfähig gemachtes Kriegsmaterial, das aus historischen und zeitgeschichtlichen Gründen unbestritten von hohem wissenschaftlichem und technisch-geschichtlichem Wert ist. Diese Gegenstände wurden vor ihrer Veräußerung durch das Heer unbrauchbar gemacht, und ihre Funktionsfähigkeit kann auch gar nicht wieder hergestellt werden. Und dass von solchen Gegenständen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, liegt auf der Hand.

Seit 2003 hat man im Bundesministerium für Landesverteidigung die Verwal­tungs­praxis geändert und ist dazu übergegangen, dass man deaktiviertes Kriegsmaterial sozusagen auf Dauer als Kriegsmaterial behandelt, auch wenn das vielleicht nur ein durchgesägter Lauf ist; das heißt, es sind in Wirklichkeit nur zwei Stück Alteisen.

Das Bundesministerium selbst hat in einer Stellungnahme im Vorjahr meiner Ansicht nach richtigerweise erkannt, dass, wenn man solch demilitarisiertes Kriegsmaterial funktionsunfähig gemacht hat, dieses in Zukunft seine Eigenschaft als Kriegsmaterial verlieren soll.

Aber mit diesem Gesetz geschieht jetzt leider etwas, was für uns nicht nachvollziehbar ist: Deaktiviertes Kriegsmaterial, bei dem zum Beispiel der Lauf verschweißt ist, bei dem der Verschluss unbrauchbar gemacht wurde und das jetzt bereits gekennzeichnet ist, und zwar durch das Heer selbst, soll jetzt noch einmal verpflichtend überprüft und gekennzeichnet werden.

Insofern birgt das Ganze auch eine gewisse Ironie in sich, denn das Heer hat das selbst deaktiviert und ein dazu befugter Gewerbsmann soll das künftig noch einmal überprüfen und bestätigen, dass das wirklich deaktiviert ist. Offensichtlich glaubt man da dem eigenen Heer nicht. Das ist so, wie wenn ich mit meinem Fahrzeug beim ÖAMTC vorfahre und sage: Macht mir das Pickerl!, dann das Auto, wenn es fertig ist,


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