BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 61

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sieren und gestalten kann, ist es auf einmal selbstverständlich: Die FPÖ ist dagegen! – Für mein Grundverständnis ist es nicht der richtige Weg in der Politik, immer dagegen zu sein.

Und hier ein klares Bekenntnis in diese Richtung, Herr Bundesminister: Ich denke, der eingeschlagene Weg ist ein guter Weg!

Es sind ja nur zwei gravierende Punkte, meine sehr geehrten Damen und Herren, die geändert wurden.

Erstens – das wurde von der Kollegin bereits sehr treffend erörtert –: Bei Schieß­veranstaltungen des Bundesheeres können die Gäste die Waffen und die Ausrüstung – natürlich unter Anleitung der unmittelbar Betroffenen, der Fachleute, von geschultem Personal – bedienen.

Diesbezüglich gab es immer wieder einen Widerspruch, gab es, ich glaube, da bin ich richtig informiert, immer wieder Diskussionen: Ist das möglich? Ist das rechtlich verankert?, und vieles mehr. In Zukunft gibt es da durch die Änderung des Wehr­gesetzes eine klare Linie. – Der erste Punkt.

Der zweite Punkt, darauf möchte ich ebenfalls eingehen, betrifft das Waffengesetz. Durch die Änderung wird ein rechtlicher Rahmen für die Deaktivierung der Schuss­waffen geschaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Geschätzter Herr Bundes­minister! Abschließend: Ich denke, das ist, wie ich bereits erwähnt habe, der richtige Weg in die richtige Richtung. Das neue Gesetz ist bürgernah und dient der Rechts­sicherheit bei Schießveranstaltungen, gleichzeitig wird eine gesetzliche Grundlage in diesem Bereich des Bundesheeres geschaffen.

Wir werden sehr gerne zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.14


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Mag. Darabos. – Bitte, Herr Minister.

 


15.14.43

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine werten Damen und Herren Bundesräte! Der letzte Redner hat es angedeutet: Es geht da um einen technischen Bereich, aber um einen wichtigen Bereich, der Rechtssicherheit in Österreich in zwei Punkten schafft, im Waffengesetz und im Bereich des Wehrgesetzes. Ich halte beide Punkte für wichtig und freue mich, dass dieses Gesetz durch den Nationalrat gegangen ist, und hoffe, dass es heute im Bundesrat positiv beschieden und auch verabschiedet wird.

Ich möchte auch hervorstreichen, dass diese Novelle in enger Zusammenarbeit auch mit dem Innenministerium zustande gekommen ist, was für mich sehr, sehr wichtig ist, denn wir sind die Sicherheitsressorts in der Republik Österreich und haben hier gemeinsam, Schulter an Schulter die Gesetzesvorhaben durchzudenken, durch­zu­führen.

Zum ersten Bereich, zur gesicherten Rechtsgrundlage für Schießveranstaltungen im Bundesheer: Ich finde es richtig, Frau Bundesrätin, dass das im Bundesheer bleibt. Das wird jetzt rechtsstaatlich abgesichert, besser abgesichert als bisher, dass nämlich Schießveranstaltungen so ausgeformt sind, dass sie ausschließlich auf Bundesheer­schießplätzen, mit Waffen des Bundesheeres, unter fachkundiger Anleitung und Auf­sicht des Bundesheeres durchgeführt werden. Ich glaube, das ist ja im Sinne jedes Einzelnen in der Republik, der sich mit Waffen beschäftigt. Man muss das ja nicht


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