BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 60

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

In diesem Sinne werden wir diesem Gesetz zustimmen und haben kein Verständnis dafür, dass die Freiheitlichen heute wieder einem sehr, sehr guten Gesetz, das da vorbereitet wurde, nicht die Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.09


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.10.01

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Minister! Wir stimmen auch gegen diese Geset­zesvorlage, allerdings aus den entgegengesetzten Gründen.

Ich gebe Kollegen Lindinger wirklich von Herzen recht, wenn er sagt, diese alten, nicht mehr gebrauchten Waffen gehören zum Alteisen. Das wäre meiner Meinung nach die bessere Lösung. Sie funktionsunfähig zu machen – funktionsunfähig gemacht sind jene, die Sie angesprochen haben – und zu registrieren ist auch eine Lösung. Wie gesagt, mir hätte die Lösung des Alteisens bei Weitem besser gefallen, weil ich auch nicht ganz verstehe, warum man altes Kriegsmaterial unbedingt bei sich zu Hause lagern muss – das ist Geschmackssache –, aber die jetzige Lösung bringt auch eine Verbesserung.

Der Grund dafür, dass wir dagegen stimmen, liegt im zweiten Teil der Regelung und betrifft die Bundesheerveranstaltungen, bei denen auch Zivilisten und Zivilistinnen – welchen Alters auch immer, haben wir im Ausschuss gehört – Waffen handhaben können. Es ist ja wichtig, dass auch kleine Kinder eine Waffe angreifen und auspro­bieren können. – Das verstehen wir nicht, dass es da keine Altersbeschränkung gibt!

Ich habe immer dafür gesorgt, dass meine Kinder nicht schon in jüngsten Jahren irgendwie mit der Spielzeugpistole raufen, aber beim Bundesheer müssen sie die Waf­fen angreifen können.

Was uns aber vor allem daran stört, ist, dass die genauen Regelungen fehlen. Kollege Lindinger hat gesagt, es gibt jetzt eine klare Regelung – so ist es nicht. Die klare Regelung kommt erst in der Verordnung, und diese gibt es noch nicht! Und solange es sie nicht gibt, können wir auch nicht sagen, ob sie klar und deutlich ist und dem entspricht, was wir uns vorstellen.

Wie gesagt, meiner Meinung nach ist es nicht notwendig, dass ZivilistInnen bei Bun­desheerveranstaltungen – bei welchen auch immer – unbedingt alle Waffen auspro­bieren können müssen. Außerdem gehört da unbedingt eine Altersgrenze eingezogen, weil diese Regelung nicht kinder- und nicht jugendfreundlich ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.11


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nun gelangt Herr Bundesrat Hensler zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.12.05

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute das Waffengesetz auf der Tagesordnung. Erlauben Sie mir eingangs zum Kollegen Brückl eine Bemerkung: Ich habe mir sehr, sehr bewusst das Protokoll und die Aufzeichnungen der freiheitlichen Argumente im Nationalrat durchgelesen. Sie waren punktgenau ziemlich identisch.

Ich möchte Folgendes sagen: Wenn es ein Gesetz gibt, wenn es Rahmenbedingungen gibt, wenn man überdenkt, geschätzter Herr Bundesminister, was man besser organi-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite