BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 62

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machen, aber wenn man es macht, dann soll man es eben in diesem Rahmen machen. Das halte ich für gut so.

Die Märchen, die da erzählt werden, dass Kinder da mit Sturmgewehren schießen können, sind, wie gesagt, Märchen. Ich kann Ihnen versichern, dass das mit diesem Gesetz nicht möglich ist; ganz im Gegenteil.

Es besteht – und damit bin ich beim zweiten Bereich – unmittelbarer Bedarf und privates Interesse – auch da ist die Frage, ob man das möchte oder nicht; da bin ich ganz bei Ihnen – am rechtmäßigen Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen und bestimmten Arten von Kriegsmaterialien; wenn man es in Neudeutsch sagt: small arms and light weapons, also leichte Waffen.

Ich kann Ihnen auch versichern – das möchte ich heute noch einmal tun, wie ich es auch im Nationalrat getan habe –, dass schwere Waffen nicht darunterfallen, wie Kampfpanzer oder Geschütze. Für diese Kriegsmaterialien gelten natürlich weiterhin die restriktiven Normen, und das ist auch gut so.

Ich bin der Meinung, dass mit der vorliegenden Novelle die dauernde Unbrauch­barmachung, Kennzeichnung und Registrierung von leichten Waffen gut geregelt ist, und zwar dadurch, dass sie in einer Datenbank sichergestellt ist. Künftig gelten Schuss­waffen erst dann als deaktiviert, wenn alle wesentlichen Bestandteile dauernd unbrauchbar und auch als deaktiviert gekennzeichnet sind, und auch das ist gut so. Auch das trägt zur Sicherheit der österreichischen Bevölkerung bei.

Ich halte es für gut – im Gegensatz zum Kollegen von der FPÖ –, dass Gewerbe­treibende hier eingebunden werden, und diese Gewerbetreibenden, soweit sie ermächtigt sind, diese Deaktivierung und Kennzeichnung vornehmen können.

Abschließend: Wir schaffen damit in einem wichtigen Bereich Rechtssicherheit, einerseits für Sammler andererseits für die Bevölkerung. Und ich bin davon überzeugt, dass diese Novelle, was mein Ressort betrifft, in den Bereichen Deaktivierung von Waffen, Deaktivierung von Kriegsmaterial und Abhaltung von Schießveranstaltungen nunmehr jene Klarheit schafft, die lange Zeit nicht in ausreichendem Maße bestanden hat. Und ich hoffe auf die Zustimmung im Bundesrat. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.18


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich Bun­desrat Brückl. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.18.51

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Ich möchte nur noch klarstellen: Die gesetzliche Regelung betreffend Schieß­veranstaltungen, Herr Bundesminister, finden wir durchaus in Ordnung. Das darf ja auch geregelt sein.

Ich möchte hier aber schon auch festhalten: Waffenbesitz ist grundsätzlich kein Verbrechen. Ich bin seit meinem 19. Lebensjahr Jäger und fühle mich nicht als Verbrecher. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich habe die Waffen selbst zu Hause.

Aber was mir zu denken gibt, ist – ich kann Ihnen das anhand eines Beispiels sagen, Herr Minister –: Wir haben einem Unteroffizier, der vor Kurzem in Pension gegangen ist, anlässlich seiner Pensionierung ein STG 58, ein Sturmgewehr, geschenkt – deak­tiviert vom Militär selbst. (Bundesrat Lindinger: Was tut der mit einem Sturmgewehr zu Hause?) Das hat er zu Hause. Warum sammelt einer Briefmarken? – Das ist die gleiche Frage. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Auf jeden Fall hat er das zu Hause, und jetzt muss er mit dieser Waffe wieder zu einem Gewerbsmann, muss die Kosten und den Aufwand dafür tragen. Und das ist das, Herr


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