9.16
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Präsident! Nachdem ich gestern das Vergnügen hatte, den Präsidenten als Vorsitzenden des Verfassungsausschusses im Verfassungsausschuss zu vertreten, wiederhole ich meine Anmerkungen im Verfassungsausschuss auch heute im Plenum sehr gerne.
Wir haben das durchaus intensiv in der Präsidiale beraten, und ich stelle sogar im Nachhinein fest, dass nicht nur die politische Debatte diese Woche am 4. Juli im Nationalrat, sondern auch unsere Ausschussberatungen die inhaltlichen Vernetzungen und meines Erachtens auch die politischen Zusammenhänge aller vier Tagesordnungspunkte deutlich zutage gebracht haben. Meines Erachtens spricht daher auch heute nichts dagegen, das gemeinsam zu debattieren und letztlich getrennt abzustimmen. – Danke.
9.17
Präsident Georg Keuschnigg: Sie haben die Einwendungen gegen die Tagesordnung gehört.
Ich trete diesen Einwendungen nicht bei, weshalb der Bundesrat zu entscheiden hat.
Somit kommen wir zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den erhobenen Einwendungen zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit.
Somit bleibt es bei dem von mir gemachten Vorschlag, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 unter einem durchzuführen.
Redezeitbeschränkung
Präsident Georg Keuschnigg: Es liegt mir ein Antrag der Bundesräte Mag. Gerald Klug und Gottfried Kneifel gemäß § 47 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, die Redezeit für die gemeinsame Debatte zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 4 sowie für die Debatte zum Tagesordnungspunkt 5 jeweils mit 20 Minuten zu beschränken.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag die Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit angenommen.
*****
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich der Bundesratsdirektion sehr herzlich für die Erstellung dieses ersten Berichtes des Bundesrates danken. Das war irgendwo doch auch eine gewisse Pionierzeit, den Bericht zu konzipieren und zu erstellen, und ich glaube, er ist zu unser aller Zufriedenheit gelungen. Herzlichen Dank für diese Mühe und Tätigkeit! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (1716 d.B. und 1877 d.B. sowie 8755/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien,
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