BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 18

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sere Moped-Ausbildung und seit Jahresbeginn das Vorgehen gegen Extremraser. Ganz wichtig ist auch  ich glaube, es war schon des Öfteren ein Thema  die Möglichkeit der Strafverfolgung von ausländischen Rasern auf unseren Straßen.

Die Statistik zeigt auch da den positiven Trend. Wie gesagt, die Zahl der Unfälle ist 2010 um 13 Prozent zurückgegangen, das war der stärkste Rückgang der Unfälle seit 14 Jahren. Die Zahl der Alko-Unfälle ist um 12 Prozent zurückgegangen, und beson­ders erfreulich ist der Rückgang der tödlichen Moped-Unfälle, diese verringerten sich um 44 Prozent, Vergleich Jänner/Oktober 2009/2010.

Man sieht, geschätzte Frau Bundesministerin, du bist mit deinen Maßnahmen, wie gesagt, auf dem richtigen Weg in Sachen mehr Verkehrssicherheit.

Eine Ergänzung zum ersten Verkehrssicherheitsprogramm ist das von der Frau Bun­des­ministerin 2011 vorgestellte Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020, der Schwerpunkt liegt auf den schwächeren Verkehrsteilnehmern. Das vorliegende Pro­gramm mit seinen über 250 Maßnahmen entstand in einem einjährigen Kooperations­projekt des BMVIT gemeinsam mit den Mitgliedern des Arbeitsausschusses Straße. Ich möchte mich an dieser Stelle bei dir, geschätzte Frau Ministerin, bei deinen Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern sowie bei allen beteiligten Institutionen und ExpertIn­nen für den unermüdlichen Einsatz für mehr Verkehrssicherheit bedanken.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich erlaube mir, aus dem neuen Verkehrs­sicherheitsprogramm 2011 bis 2020 zwei Beispiele zu erwähnen, wo bereits im Vorjahr in der ersten Jahreshälfte erste Schritte gesetzt wurden.

Erstens: „Mehr Schutz auf Schutzwegen“. Da gibt es ein Pilotprojekt des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zur Videoüberwachung von nicht ampelgeregelten Schutz­wegen. Nach der positiven Evaluierung soll eine Schaffung der rechtlichen Grundlage für Videoüberwachung an ungesicherten Schutzwegen erfolgen.

Wahrscheinlich ist nicht nur mir – das haben wir vor gut einem Jahr hier diskutiert und Gott sei Dank damals umgesetzt und für richtig befunden, zwar nicht von allen, aber Gott sei Dank von den meisten – die Radhelmpflicht für Kinder ein besonderes Anliegen. Wie gesagt, seit Mai 2011 gibt es in Österreich die Radhelmpflicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auf öffentlichen Straßen. Mit dieser Maßnahme wurde sicher ein ganz wichtiger Schritt zur Prävention von Kopfverletzungen bei Kindern gesetzt. Wir müssen uns eines vor Augen führen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Kopfverletzungen sind fast für die Hälfte der Todesfälle bei Radunfällen verantwortlich.

Wenn man sich ein Jahr danach – es wurde evaluiert – diese Radhelmpflicht anschaut, kann man festhalten: Die Radhelmpflicht wirkt, sie hat zu einer deutlichen Erhöhung der Tragequote bei Kindern und auch nachweislich zu weniger Kopfverletzungen geführt. Die Evaluierung ergab auch, dass die Einstellung zum Tragen des Helmes beim Radfahren überwiegend positiv ist, nicht nur bei den Jugendlichen, sondern auch bei den Erwachsenen. 87 Prozent aller Befragten halten es für wichtig, beim Radfahren einen Helm zu tragen. Ganze 98 Prozent der Befragten bejahen, dass Kinder bis 12 Jahre einen Helm tragen sollen. Diese Evaluierung, wie gesagt, bringt wirklich nur, Gott sei Dank, positive Ergebnisse.

Vielleicht noch ganz interessant zu diesem Beschluss vor einem Jahr ist Folgendes anzumerken: Ich habe mich erinnert, nachgeschaut und ein Protokoll mitgebracht. Ich habe es eingangs gesagt, es waren sehr viele, Gott sei Dank fast alle, die das positiv gesehen haben, aber es gab auch andere Meinungen. Da habe ich mir ein Protokoll von dieser Sitzung im Mai 2011 ausgedruckt und darf den Herrn Bundesrat Gerd Krusche zitieren, der damals zu diesem Thema gesprochen hat. Nach der Evaluierung


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