BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 90

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Nicht unerwähnt möchte ich aber lassen, dass gerade in letzter Zeit kriminelle Vorkommnisse und auch große Misswirtschaft in Großbanken, ob in der englischen HSBC, der ÖVAG, der Hypo Alpe-Adria oder bei der BAWAG, vorgekommen sind. Offensichtlich werden unter dem Deckmantel des Bankgeheimnisses weitreichende Manipulationen und faule Geschäfte zum Schaden aller gemacht, und sie erwecken auch den Eindruck, dass ihnen aufgrund der Größe nichts passieren kann und die Öffentlichkeit sowieso einspringen muss.

Es kann und darf nicht sein, dass die regionale Wirtschaft und die solid wirtschaftenden regionalen Banken für die Fehler solcher Großbanken zahlen und büßen müssen. Das ist sicherlich ein gewisser Systemfehler, der aber nur auf EU-Ebene zu beheben ist.

In diesem Sinne, glaube ich, können wir dieser Veränderung und dieser Novelle trotzdem zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.05


Präsident Georg Keuschnigg: Als Nächster ist Herr Bundesrat Beer zu Wort ge­mel­det. – Bitte.

 


14.06.00

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute einige Gesetze, die unsere Finanzmärkte ein wenig regulieren.

Im Besonderen möchte ich auf die Regulierung beim Aktienmarkt, auf das Börsegesetz eingehen. Die Materie, die wir hier behandeln, ist für die meisten Menschen doch ein wenig trocken und auch unverständlich, obwohl diese Regulierungen immense Auswirkungen auf unser Leben, auf unser Einkommen, auf unseren Staat haben.

Ein Punkt ist das sogenannte Anschleichen, das hier geregelt wird. Was ist dieses Anschleichen eigentlich? – Beim sogenannten Anschleichen werden Aktien unbemerkt in großem Ausmaß angekauft, um ein Unternehmen, das börsennotiert ist, über­nehmen zu können.

Mit diesem Gesetz wird festgelegt, dass ab einer Höhe von 4 Prozent des Erwerbs von Aktien dies auch gemeldet werden muss. Es ist auch noch eine freiwillige Grenze ab 3 Prozent darin enthalten, aber diese ist, wie gesagt, eben freiwillig.

Warum ist überhaupt so eine Regelung notwendig? – Da gehe ich jetzt ein bisschen vom Börsegesetz weg und betrachte auch noch andere Produkte, die es teilweise schon sehr, sehr lange gibt. Wenn wir die Vergangenheit betrachten, wurden die Märkte dereguliert und de facto freigegeben. Es konnten Produkte entwickelt werden, die niemand mehr versteht, die uns allen eigentlich geschadet haben.

Der Derivatehandel wurde schon im 2. Jahrtausend vor Christus eingeführt. (Heiter­keit.) Also es hatten die Menschen, die sich damit beschäftigen, 4 000 Jahre Zeit, das weiterzuentwickeln und sich immer mehr auszudenken, um Produkte zu verschleiern.

Wir kennen auch Leerverkäufe, bei denen man, vereinfacht gesagt, etwas verkauft, das man gar nicht besitzt. Trotzdem wird es verkauft und damit Gewinn gemacht. Die Leerverkäufe waren im Jahr 1929 nicht unwesentlich schuld daran, dass es zum großen Börsencrash kam. Im Jahr 1932 wurden, da es hier auch mehrere Produkte gibt, einige Produkte verboten und andere beschränkt. Im Jahr 2007 wurde in Amerika dieses Verbot wieder aufgehoben. Was nach 2007 passiert ist, haben wir alle noch sehr gut in Erinnerung.

Ich möchte auch noch die Swap-Geschäfte, wo es auch sehr viele Produkte gibt, vergleichen, weil bei mir der Eindruck entsteht, man könnte da auch gleich ins Casino gehen. Man kann mit diesen Produkten wetten auf Staaten, man kann so unter dem


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