BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 89

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14.01.408. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz 1989, das Immobilien-Invest­mentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Wertpapierauf­sichts­gesetz 2007 geändert werden (1806 d.B. und 1888 d.B. sowie 8764/BR d.B. und 8790/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Nun kommen wir zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Ich bitte um den Bericht.

 


14.01.55

Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz 1989, das Immobilien-Investmentfonds­gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Ich danke für den Bericht.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte.

 


14.02.57

Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Nationalratsbeschluss beinhaltet die Änderung der Richtlinie betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie zur Harmonisierung der Transparenz­anforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind und dadurch umgesetzt werden.

Es werden Regelungen für die Vereinfachung und Verbesserung der Anwendung der Prospektrichtlinie und der Transparenzrichtlinie geschaffen und damit auch zum Abbau des Verwaltungsaufwandes beigetragen. Auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit in der EU wird dadurch erhöht.

Im Interesse der Markttransparenz werden weitere Instrumente in die Veröffent­lichungspflicht über das Erreichen, Überschreiten und Unterschreiten relevanter Beteiligungsschwellen an Unternehmen einbezogen, um ein sogenanntes unbemerktes Anschleichen an börsennotierte Unternehmen zu verhindern.

Außerdem sieht der vorliegende Beschluss des Nationalrates die sofortige Wirksamkeit des Depotbankwechsels bei Kapitalanlage und Immo-Fonds in Krisenszenarien vor.

Die FMA wird ermächtigt, eine Verordnung zu einer rein elektronischen Datenüber­mittlung an die Aufsicht zu schaffen.

Ich glaube, diese Veränderungen sind eine entsprechende Verbesserung, denen des­halb auch mit ruhigem Gewissen zugestimmt werden kann.

 


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