BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 103

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beitet als Pflegehelferin in der Hauskrankenpflege. Es ist ein Spannungsfeld, und es ist immer schwer abzugrenzen: Was ist dann letztendlich Pflege? Was ist Betreuung?

Rechtlich schaut die Sache einfach aus. Die Frage ist dann, wenn man vor Ort hin­kommt und die Situation erkennt: Was darf man noch machen und was darf man nicht machen? Und gerade wenn es um die 24-Stunden-Betreuung geht, ist dieses Span­nungsfeld noch viel intensiver. Der Kollege Hammerl hat das ja schon angesprochen. Wie geht man mit der Situation um, wenn dann zur 24-Stunden-Betreuung eine Haus­krankenpflege hinkommt und erkennt, dass dort eigentlich ein Mehrbedarf an Betreu­ung da ist, nicht nur an Betreuung, sondern wirklich an Pflege? Wer ist dann letzt­endlich zuständig, und wenn was passiert, wer kommt in die Haftung?

Das ist ein Spannungsfeld. Darüber brauchen wir gar nicht diskutieren, da sind wir einer Meinung.

Klarerweise sind wir auch einer Meinung, wenn es darum geht, wie es mit dem finan­ziellen Rahmen ausschaut. Und als Steirer weiß ich es ja sehr gut. Wir haben ja vori­ges Jahr massivste Demonstrationen gehabt, wo es um Einschnitte im Pflegebereich gegangen ist. Wenn man über Jahre zweistellige Zuwachsraten bei den Finanzmitteln im Pflegebereich hat, weiß man aber auch – wir haben das heute schon auf der Tagesordnung gehabt, und ich habe dazu reden dürfen; Thema Stabilitätspakt –, dass wir finanziell am Limit sind in manchen Bereichen. Und natürlich sagen nachher Vereine und Verbände: Wir müssen mehr, mehr, mehr, mehr ! Die Frage ist: Wie viel können wir uns letztendlich leisten?

Ich glaube schon  und es freut mich sehr, wenn du, sehr geehrter Herr Minister, diese Artikel-15a-Vereinbarung mit den Ländern unterfertigst , dass wir uns dazu bekennen, dass wir die Förderung in diesem Bereich fortführen und die Menschen, die die Hilfe brauchen, unterstützen wollen. Ich glaube, nirgends ist das intensiver als im Familien­verband, wenn man plötzlich mit einem Pflegefall konfrontiert ist. Wir haben das zu Hause lang genug gehabt, ich weiß also, wovon ich spreche. Da ist man dankbar für jede Unterstützung, die man bekommen kann.

Manches Mal ist es eben aufgrund der familiären Situation notwendig, dass man 24 Stunden eine Betreuungskraft zur Verfügung hat. Das wird dadurch ermöglicht, und dafür sage ich Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.00


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Saller. – Bitte.

 


15.00.50

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Thema Pflege sind ja viele befasst und davon betroffen, in erster Linie einmal die Betroffenen selbst – dass wir auf die nicht vergessen, die Gruppe, die unsere Hilfe braucht. Das sind keine Bittsteller, keine Almosen-Empfänger, sondern wir und viele andere haben dafür zu sorgen, dass diese Menschen die Hilfe bekommen, die ihnen zusteht. Politik und Gesellschaft, der Bund, die Länder, die Gemeinden und viele Organisationen sind seit Jahren und auch noch viel mehr in der Zukunft mit dem Thema Pflege befasst.

Der Bundesvorstand des Seniorenbundes hat sich auch eingehend schon seit längerer Zeit mit diesem Thema befasst und eine Resolution beschlossen, deren Eckpunkte ich nur ganz kurz skizzieren darf.

Wir haben einen Reformzeitplan, und die Verlängerung der Finanzmittel für den Pflege­fonds bis 2016 darf auf alle Fälle kein Grund sein, von diesem Reformplan abzu­weichen. Wichtig ist mir auch, dass auch künftig Geldleistungen vor Sachleistungen stehen. Es darf nicht so sein wie in einer Sitzung angedacht, die vor kurzer Zeit war,


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