BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 109

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Erstens: Schaffung einer besonderen Pensionsanpassung unter Berücksichtigung höchst­gerichtlicher Entscheidungen zur Pensionsanpassung 2008.

Zweitens: Übernahme der ASVG-Regelung über das Recht auf Weiterbezug der Waisenpension für die Teilnehmer an einem Freiwilligendienst nach einem Freiwil­ligengesetz in das Pensionsrecht des öffentlichen Bundesdienstes.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass in der Anpassung der Pensionen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz im Rahmen der Pensionsanpassung 2008 mit nur 1,70 Prozent im Vergleich zur außerordentlichen Erhöhung anderer Pensionen die Möglichkeit einer verbotenen Diskriminierung der Frauen liegen kann, wenn in der in Betracht kommenden Gruppe von Pensionsbezieherinnen und Pensionsbeziehern wesentlich mehr Frauen als Männer betroffen sind. Dieser Entscheidung wird nunmehr Rechnung getragen.

Bezieherinnen und Bezieher von Kleinstpensionen können im kommenden Herbst mit einer außertourlichen Pensionserhöhung rechnen. Demnach sollen Pensionen, die zum Stichtag 1. Jänner 2008 unter 747 € lagen und damals nur mit dem Anpassungs­faktor von 1,7 Prozent erhöht wurden, ab Oktober um 1,1 Prozent steigen.

Hintergrund für diesen Schritt ist ein OGH-Urteil vom Dezember 2011. Die Höchst­richterinnen und -richter haben in Anlehnung an ein EuGH-Erkenntnis festgestellt, dass eine Diskriminierung vorliegt, weil Pensionen zwischen 747 € und 1 050 € sowie der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende PensionsbezieherInnen im Jahr 2008 um jeweils 21 € und damit um bis zu 2,8 Prozent erhöht wurden, während für Kleinstpensionen lediglich der für alle übrigen Pensionen geltende Anpassungsfaktor von 1,7 Prozent zum Tragen kam. Von dieser Rechtsprechung profitieren unmittelbar jedoch nur 152 Personen, die die Pensionsanpassung im Jahr 2008 bekämpft hatten. Nun will die Politik aus sozialpolitischen Überlegungen heraus auch die übrigen Kleinst­­pensionen nachträglich erhöhen.

Betroffen sind laut Antrag rund 620 000 Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher, und zwar 455 000 Pensionistinnen und Pensionisten und 165 000 Hinterbliebenen­pen­sionen. Die jährlichen Kosten werden mit 37 Millionen € veranschlagt.

Die Änderungen schaffen Verbesserungen bei den Bezieherinnen und Beziehern von Kleinstpensionen, und wir werden dazu gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.25


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


15.25.12

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der OGH hat recht, der EuGH hat recht, im Prinzip war es eine Diskriminierung von Frauen. Ich habe im Ausschuss nachgefragt, ob das passiert ist oder bewusst gemacht wurde, und da ist mir erfreulicherweise ehrlich erklärt worden, dass es Absicht war, weil man damit gerechnet hat, dass bei diesen Pensionen – Stichwort: Ausgleichszulagenrichtsatz – ein Zusatzeinkommen oder eine Partnerpension vorliegt.

Dazu muss man aber sagen, dass die Zusatzeinkommen gerade in diesem Bereich, wo oft kleine Wirtschaftsbetriebe diese nicht weitergeben können, wo Leute wirklich weiterwurschteln müssen, weil sie sonst kein Auskommen haben, zu einem großen Teil keine üppigen Zusatzeinkommen sind. Und Partnerpensionen heißt, dass man dann vom Partner abhängig ist. Ob sie mir der gibt oder nicht, ist eine andere Ge­schichte.

 


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