BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 130

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

schen mit Problemen im Bereich der Basisbildung – also Lesen, Schreiben, Rechnen – beschlossen. Heute wird der nächste große Schritt in diesem Bereich vollzogen.

Der Pflichtschulabschluss stellt im Bildungsweg von jungen Menschen einen bedeu­tenden Meilenstein dar. Er bildet die Grundvoraussetzung für den Einstieg in das Berufsleben, das berufliche Fortkommen und den weiterführenden Schulbesuch.

Jugendliche und Erwachsene ab 16 Jahren, die den Pflichtschulabschluss nicht im Rahmen des üblichen Schulbesuchs erlangt haben, können so ihren Pflichtschul­abschluss an Erwachsenenbildungseinrichtungen nachholen.

Unter Pflichtschulabschluss im Sinne des Entwurfs wird der erfolgreiche Abschluss der achten Schulstufe verstanden. Je nach erlangter grundlegender oder vertiefter Allge­meinbildung ergeben sich die Berechtigungen für die Aufnahme in weiterführende Schulen.

Das neue Modell des Pflichtschulabschlusses zeichnet sich durch eine erwachsenen­gerechte und zielgruppenorientierte Ausgestaltung der Prüfungsgebiete und der Kom­pe­tenzanforderungen aus. Erwachsenenbildungseinrichtungen bereiten die Teilnehme­rinnen und Teilnehmer in Anlehnung an die Berufsreifeprüfung auf die Pflichtschul­abschlussprüfung vor.

Seit einigen Jahren bin ich selbst in der Erwachsenenbildung tätig und immer wieder mit den Problemen, die schlechte, mangelhafte oder gar keine Basisbildungs­kompe­tenzen mit sich bringen, konfrontiert. Daher freue ich mich speziell auf diese Novelle.

Die meisten betroffenen Menschen arbeiten oft in Arbeitsverhältnissen oder befinden sich in Sozialprogrammen, die es gerade noch, aber nur sehr schwer ermöglichen, den Bedarf für das tägliche Leben zu decken. Daher war bisher eine entsprechende Mobilität zum Erreichen der Einrichtungen oft auch nicht gegeben. In der Steiermark zum Beispiel ist es bis dato nur möglich, in Graz oder im Gebiet Bruck an der Mur derartige Kurse zu besuchen.

Die heutige gesetzliche Regelung ist – neben der bereits erwähnten Artikel-15a-Ver­einbarung – ausdrücklich zu begrüßen, da Betroffene in Zukunft passende Angebote flächendeckend, also auch im ländlichen Raum in Anspruch nehmen können und durch die finanzielle Absicherung die Angst unter den Erwachsenenbildungs­einrichtungen genommen werden kann, überhaupt Angebote in naher Zukunft zu erstellen.

Jede und jeder Betroffene, der durch einen nachgeholten Pflichtschulabschluss seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern oder aus einem sozialen Beschäfti­gungs­projekt heraus in den regulären Arbeitsmarkt, in ein reguläres Arbeitsverhältnis wechseln kann, ist ein Erfolg. Wir können es uns moralisch, aus sozialen und gesell­schaftspolitischen Gründen, aber auch volkswirtschaftlich nicht leisten, auf 3 500 bis 5 000 Jugendliche ohne Pflichtschulabschluss im Jahr zu verzichten und zu wissen, dass diese einer Zukunft entgegensehen, die eine äußerst schwierige berufliche Situation mit sich bringen wird. Daher unterstützen wir diese gesetzliche Regelung vollinhaltlich und freuen uns auf die Beschlussfassung. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

16.43


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Tiefnig zu Wort. – Bitte.

 


16.43.16

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Meine geschätzten Damen und Herren vor dem Bildschirm! Zirka 4 Prozent der Schüler, die die achte Schulstufe


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite