BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 135

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16.57.00

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen jetzt über das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das wir ablehnen werden. Ich möchte kurz begründen, warum – wir sind für eine Systemänderung.

Eine Studie zur sozialen Lage der Künstler sagt, dass sie vor allem dann, wenn sie in Pension sind, in einer prekären Situation sind, die sie in Richtung Armut oder unter die Armutsgrenze führt. Damit befinden sie sich leider wirklich, wie ich betonen muss, in diesem Fall in schlechter Gesellschaft – man wünscht es ja niemanden, dass er in Armut lebt – mit den „normalen“ Seniorinnen und Senioren, die ebenfalls an oder unter der Armutsgrenze leben.

14 Prozent der Pensionistenhaushalte liegen unter der Armutsgrenze, und 22 Prozent der Frauen in Pension sind leben der Armutsgrenze. Wir haben heute Gott sei Dank die Reparatur eines Gesetzes vorgenommen, das bei der Pensionserhöhung gerade jene, die am wenigsten hatten – und das sind großteils Frauen –, benachteiligt hat.

Im Gegensatz zu den Kunstschaffenden bekommen die „normalen“ Pensionisten aber keinen Zuschuss, wenn sie in der Pension weiterarbeiten müssen, um überhaupt über die Runden zu kommen.

Bisher war es so, dass die Künstler, die sich ja bei der gewerblichen Sozial­versicherung versichern konnten, was 2001 beschlossen wurde, keinen Zuschuss bekommen haben, wenn sie das Pensionsalter erreicht haben oder in Pension gegangen sind und trotzdem weitergearbeitet haben. Das wird durch diese Novellie­rung geändert.

Es ist ja nicht so, dass wir das den Künstlern nicht gönnen und sagen, dass die das nicht bekommen sollen, sondern wir halten das System generell für falsch, weil wir meinen, dass dadurch der Künstler in eine gewisse Abhängigkeit vom Staat und damit auch ein bisschen vom Willen und Wollen, wie Kunst zu sein hat, gebracht wird. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Das stimmt leider schon. Den Begriff Staatskünstler gibt es ja nicht erst seit gestern, er ist auch nicht von uns geprägt worden, den haben schon ganz andere geprägt, die halt gemeint haben, auch die demokratisch gewählten Bürgermeister, Landes­haupt­leute, et cetera agieren ein wenig wie Feudalherren und halten sich Künstler mittels Subventionen.

Wir meinen, der Künstler sollte wirklich frei sein. Ich bin nicht diejenige, die den Maßstab anlegt, was in der Kunst richtig und falsch, gut und böse ist, es sei denn, es wird wirklich ungustiös und betrifft Kinder; da haben wir ja schon einige Diskussionen – nicht mit Ihnen, aber schon vor Ihnen – gehabt.

Ich meine, die Kunst soll frei sein und dass die Kunst sich die Leute findet bezie­hungsweise die Leute die Kunst finden, die sie dann erwerben wollen und können. Daher haben wir schon sehr lange dafür plädiert, hier eine Möglichkeit des Kunst­sponsorings zu schaffen, das man auch steuerlich absetzen kann, um einen freien Austausch möglich zu machen. Das funktioniert in anderen Ländern. Es ist ja nicht so, dass das jetzt eine neue Erfindung ist. Es gibt ja Länder, wo das durchaus funktioniert.

Wir halten das für das bessere System und das richtigere System, und deswegen werden wir dieser Vorlage heute nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.00


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte, Frau Kollegin.

 


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