BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 136

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17.00.59

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Österreich genießt internationales Ansehen als ein Land, in dem Kunst und Kultur einen besonderen Stellenwert haben. Dabei darf nicht übersehen werden, dass sich dieser Ruf nicht nur auf bewahrte Werte der Vergangenheit stützt, sondern auch durch das zeitgenössische künstlerische Schaffen gefördert und gemehrt wird.

Selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler hatten bereits bisher Anspruch auf Beitragszuschüsse zur gesetzlichen Pensionsversicherung bis zum Erreichen des ge­setzlichen Pensionsalters, und zwar beim Fonds zur Förderung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, eingerichtet auf Basis des Künstler-Sozialversiche­rungs­fondsgesetzes und des Kunstförderungsbeitragsgesetzes. Danach besteht aber kein Anspruch mehr auf Beitragszuschuss, wenn bereits Pensionsleistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bezogen werden.

Künstlerinnen und Künstler sind aber oft auch noch nach Erreichen des Pensionsalters schöpferisch tätig. Die soziale Lage vieler Kunstschaffender ist unbefriedigend, und es bedarf der Aufhebung bestehender Benachteiligungen. Die bestehende Regelung führt zu einer Benachteiligung von vor allem einkommensschwachen Künstlerinnen und Künstlern, die aufgrund geringer Pensionshöhe gleichsam zum Weiterarbeiten ge­zwun­gen sind.

Der Gesetzentwurf soll dazu führen, dass Künstlerinnen und Künstler, die beitrags­pflichtige Einkommen aus selbständiger Tätigkeit erzielen, auch dann Zuschüsse aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds beziehen können, wenn sie bereits einen Anspruch auf Alterspension haben, eine solche Pension beziehen und weiterhin künstlerisch tätig sind. Die Neuregelung betrifft derzeit, nach meinen Recherchen, rund 80 Personen.

Aufgrund des derzeitigen Fondskapitals ist in den nächsten Jahren keine Beein­trächtigung der Aufgabenerfüllung durch den Fonds zu erwarten. Es erscheint daher in diesem Zusammenhang auch vertretbar, eine Reduzierung der Abgabe vorzusehen, die vom gewerblichen Betreiber einer Kabelrundfunkanlage für jeden Empfangs­berechtigten an den Fonds zu entrichten ist, sowie der Abgabe auf Satellitenreceiver für den Zeitraum von 1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2017.

Durch den im Elektrohandel bestehenden Wettbewerb ist eine Weitergabe dieser Ermäßigung an die Konsumentinnen und Konsumenten zu erwarten. Das kann somit einen positiven Nebeneffekt haben.

Ich schlage daher namens unserer Fraktion vor, der Bundesrat möge dem vor­liegenden Gesetzentwurf zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.04


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.04.51

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Grimling, Sie haben jetzt die Reduzierung der Mittel für den Fonds angesprochen, weil Kabelnetzbetreiber und Hersteller von Satellitenreceivern nicht mehr in diesen Fonds einzahlen werden. Das ist nämlich der Grund, warum wir dieses Gesetz ablehnen.

Ich möchte Ihnen eine persönliche Erfahrung am Anfang mitgeben. Ich war von 2005 bis 2010 im Unterausschuss des Wiener Gemeinderates zuständig für sogenannte Ehrenpensionen. Ehrenpensionen sind Zuwendungen der Stadt Wien – das wird es in


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