BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 134

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Und ich kann mich dem Aufruf von Herrn Bundesrat Tiefnig nur anschließen und einen Appell an alle Menschen, die sich durch diese Maßnahme angesprochen fühlen, richten, denn wir haben jetzt die gesetzliche Basis, wir haben die Vereinbarung mit den neun Bundesländern, wir haben die Budgets, wir haben die Vereinbarungen mit bfi, WIFI, Volkshochschulen, und jetzt ist es natürlich wichtig, dass wir auch die Menschen motivieren, diese Kurse zu besuchen und in ihren persönlichen Lebensweg, in die Bil­dung zu investieren.

Das bleibt, denke ich, auch unsere Aufgabe, und da möchte ich auch Sie bitten und motivieren, hier entsprechend zu wirken, damit wir die Menschen auch erreichen und möglichst viele diese Maßnahme auch in Anspruch nehmen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)

16.55

16.55.10

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.55.3817. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG) und das Bundesgesetz vom 9. Dezember 1981 über den Kunstförderungsbeitrag (Kunstförde­rungs­beitragsgesetz 1981) geändert wird (1965/A und 1836 d.B. sowie 8778/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wenger. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


16.55.54

Berichterstatter Franz Wenger: Werter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversiche­rungs­fondsgesetz – K-SVFG) und das Bundesgesetz vom 9. Dezember 1981 über den Kunstförderungsbeitrag (Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981) geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Kollegin.

 


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