BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 139

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Künstler, und es ist gut so. Und hier gilt es eben – und das ist Ergebnis von Verhandlungen –, auch die Einnahmen- und Ausgabenseite in Balance zu halten.

Der Fonds wird gespeist, wenn Sie so wollen, aus einer Sondersteuer, die sich über den Zeitverlauf als sehr ergiebig herausgestellt hat. So ist es letztlich auch zustande gekommen, dass wir Fondsvermögen aufbauen konnten. Und alle Berechnungen, die uns vorliegen, zeigen, dass der Fortbestand des Fonds gesichert ist.

Was für mich auch für die Zustimmung zu dieser Variante wesentlich war, das ist die zeitliche Befristung der Reduktion der Einnahmen, die nach fünf Jahren automatisch, wenn nicht eine gesetzliche Maßnahme getroffen wird, auf das derzeitige jetzt noch gültige Niveau hinaufgehen.

Also in Summe vertretbar, in Summe eine Verbesserung für viele Künstlerinnen und Künstler. Und es ist mir hier schon auch wichtig, herauszuarbeiten, dass wir seit dem Jahr 2008 viele Verbesserungen für die Künstler und Künstlerinnen aus dem Fonds heraus gemeinsam erreichen konnten. Ich nenne jetzt nur vier Punkte: Die Ausweitung der Beiträge auf Unfall- und Krankenversicherung. – Die hat es vorher nicht gegeben, wurde neu eingeführt.

Wir haben den Beitragszuschuss – aktuell sind es 1 560 € – seit dem Jahr 2008 um 80 Prozent erhöhen können. Wir haben Erleichterungen für das Erreichen der Mindest­einkommensgrenze, zum Beispiel durch Anrechnung von Stipendien und Preisen, durchgesetzt, und im Rückforderungsfall wegen Nicht-Erreichens der Einkommens­untergrenze können künftig nicht nur wirtschaftliche, sondern verstärkt auch soziale Komponenten berücksichtigt werden.

Das heißt, wir haben seit dem Jahr 2008 das Leistungsspektrum im Interesse der Künstlerinnen und Künstler deutlich verbessert, und ich darf Ihnen versichern, dass ich als Kunstministerin diesen Fonds und die Leistungen dieses Fonds immer im Auge behalten werde, wie es ja insgesamt ganz wichtig ist, dass uns die soziale Lage der Künstler und Künstlerinnen ein Anliegen ist. Und genau deshalb sind ja auch Förderungen – Stipendien, Preise, Nachwuchsprogramme – von Kulturinitiativen so wichtig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Wenn Sie gestatten, da ich jetzt nicht mehr die Absicht habe, mich heute noch einmal zu Wort zu melden: Ich möchte mich einfach bedanken für die gute und immer wertschätzende Zusammenarbeit mit Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Bundesrat. Ich schätze die Diskussion sehr. Ich nehme immer wieder auch Anregungen mit und versuche, diese auch in mein politi­sches Programm mit einzubauen. Ich darf Ihnen einen schönen Sommer wünschen und freue mich auf die Herbstarbeit. Es wird intensiv weitergehen, das verspreche ich schon heute.

Schönen Sommer und vielen Dank! (Allgemeiner Beifall.)

17.16

17.16.20

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke, Frau Bundesminister! Wir wünschen Ihnen selbstverständlich auch einen sehr schönen Sommer!

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

 


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