BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 138

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Auf einige Redebeiträge meiner Kolleginnen und Kollegen darf ich kurz noch eingehen.

Herr Kollege Schreuder! Ich denke, dieser Fonds ist ausreichend dotiert. Er hat jetzt 28 Millionen € sozusagen auf der Habenseite und kann damit alle an ihn herange­tra­genen Forderungen und Beitragsansuchen, Zuschussansuchen ausreichend ab­decken. Auch wenn jetzt 2,5 Millionen € weniger dazukommen, so ist aber insgesamt doch vorgesorgt, dass dieser Fonds die Künstlerinnen und Künstler ausreichend unter­stützen kann.

Im Gesetz gibt es – das hat Kollegin Grimling schon erwähnt – einige wesentliche Verbesserungen, die man durchaus in den Vordergrund stellen kann, natürlich auch wissend, dass, so wie du gesagt hast, ein Großteil dieser Künstler unter der Armuts­grenze lebt. Frau Kollegin, du hast auch von einem Drittel der Kulturschaffenden gesprochen. Das kann man unterstreichen, wissend, dass viele Künstler von ihrem Einkommen nicht leben können.

Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass wir diesen Sozialfonds eingerichtet haben, der dann auch entsprechende Zuschüsse und Beiträge gewähren kann, auch an jene, die in Pension sind, Frau Kollegin Mühlwerth. Wir wollen die Leute doch nicht in die Pension versenken. Und Pension ist per se schon keine Abhängigkeit, so wie du das formuliert hast. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Ja, dann war es halt irgendwie falsch formuliert. (Bundesrätin Mühlwerth: Falsch verstanden!) Es ist aber nicht falsch verstanden worden. Meine beiden Ohren hören noch gut, und sie können auch noch aufnehmen, was sie hören.

Was die Studie zur sozialen Lage betrifft und auch die Armutsgrenze, das kann ich alles zugestehen und unterschreiben. Aufgrund der jetzigen Regelung können wir die Künstlerinnen und Künstler motivieren, auch in der Pension tätig zu sein. Wenn sie nicht viel dazuverdienen, dann haben sie auch die Möglichkeit, diese Beiträge und Zuschüsse in Anspruch zu nehmen. Und das ist für mich einfach eine besondere Klientel, und man muss es auch besonders betrachten. Also das kann man in aller Form hier anführen.

Es ist ein Kompromiss, ein guter Kompromiss. Ich darf nochmals abschließend, um es nicht ausufern zu lassen, klar ausdrücken: Der Fonds ist ausreichend dotiert. Er wird auch in Zukunft ausreichend dotiert sein, und er wird aufgrund von Unterstüt­zungs­ansuchen an die Sozialversicherung der Künstlerinnen und Künstler Zuschüsse ge­währen können.

Insgesamt einige wesentliche Verbesserungen, denen wir gerne zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.12


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Dr. Schmied. – Bitte.

 


17.12.32

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Zunächst vielen Dank, Herr Bundesrat Mayer!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines ist mir wichtig, und ich bin Ihnen sehr dankbar, Herr Bundesrat Schreuder, für die differenzierte Kritik: Die vorgelegte Novelle hat unbestritten eine, glaube ich, ganz positive Seite, das ist der schon mehrfach ange­sprochene und von der Frau Bundesrätin Grimling im Detail erörterte Teil der Pen­sionen. Und er hat einen Kompromissteil, das ist die Frage der Finanzierung des Fonds. Da ist es mir aber ganz wichtig, herauszuarbeiten, dass dieser Fonds ein Spezialfonds ist, ein Spezialvehikel, extra geschaffen für die Künstlerinnen und


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