BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 140

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.17.2218. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 91/1993 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich) (1805 d.B. und 1834 d.B. sowie 8767/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tages­ordnung.

Zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt darf ich sehr herzlich Frau Justiz­ministerin Dr. Beatrix Karl begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter ist Her Bundesrat Füller. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


17.17.48

Berichterstatter Christian Füller: Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 91/1993 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zum Antrag.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2012 in Verhandlung genommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keine Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.18.37

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Der Bundesrat stimmt heute über eine Reform der Gerichtsorganisation ab, eine Reform, die in vielerlei Hinsicht eine sehr gute ist. Zum einen ist schon, was das Zustandekommen betrifft, den Beteiligten ein gewisses Kompliment zu machen. Es war nicht so, wie es schon einmal der Fall war, dass jemand aus Wien zu den Ländern gekommen ist und gesagt hat, ich sperre euch alle Bezirksgerichte zu und wehe, ihr sagt etwas dagegen, sondern man hat sich ganz vorsichtig herangetastet, hat das Gespräch gesucht, hat richtigerweise ein gutes Beispiel gesetzt, wie verschiedene Ebenen, wie Bund und Länder miteinander ordentliche Lösungen erzielen können. – Das ist das eine.

Man hat die Güter abgewogen. Mit Sicherheit muss man darauf Bedacht nehmen, dass der ländliche Raum nicht ausgedünnt wird, dass nicht alles, was es an Behörden, an Ämtern gibt, zentralisiert wird, sondern dass man die ländlichen Bereiche erst nimmt.


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