BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 10

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

09.00.33Beginn der Sitzung: 9 Uhr

 


Präsident Georg Keuschnigg: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich eröffne die 814. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 813. Sitzung des Bundesrates vom 4. Oktober 2012 ist auf­gelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Hans-Jörg Jenewein und Inge Posch-Gruska.

09.00.50Mitteilung des Präsidenten
betreffend Beschluss der Landeshauptleutekonferenz

 


Präsident Georg Keuschnigg: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor Eingang in die Tagesordnung darf ich Ihnen mitteilen, dass die Landeshauptleutekonferenz bei ihrer Sitzung am 24. Oktober 2012 in Tirol unter dem Vorsitz des Tiroler Landeshaupt­mannes Günther Platter, der übrigens am 29. November hier im Bundesrat das Wort ergreifen wird, einen Beschluss zur Reform des österreichischen Bundesrates ge­fasst hat.

Dieser Beschluss ist gleichlautend mit dem Beschluss der Landtagspräsidentenkonfe­renz vom 12. Oktober 2012 in Mellau in Vorarlberg unter dem Vorsitz der Präsidentin des Vorarlberger Landtages Dr. Bernadette Mennel. Der Beschluss sieht vor:

„Die Landeshauptleutekonferenz hält folgende Eckpunkte für eine Reform des Bundes­rates fest:

Verstärktes Mitwirkungsrecht des Bundesrates bei Bundesgesetzen, die die Interessen der Länder, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht berühren.

Allgemeines Zustimmungsrecht des Bundesrates bei Verfassungsänderungen.

Sinnvolle Reduktion der Verhandlungsgegenstände des Bundesrates.

Einrichtung eines funktionsfähigen Vermittlungsverfahrens zwischen Nationalrat und Bundesrat, das eine Kompromissfindung erleichtert.

Frühzeitige Befassung des Bundesrates mit Gesetzesvorschlägen samt Stellungnah­merecht.

Verwirklichung des ‚Teileinspruchsrechtes‘ (siehe bereits Gesetzesantrag des Bundes­rates vom 9. Oktober 2003, 232 BlgNR XXII. GP).

Bei der Bestellung von gemeinsamen Organen der Länder und des Bundes (Verfas­sungsgerichtshof, Rechnungshof, ) ist dem Bundesrat die gleiche Stellung wie dem Nationalrat einzuräumen.

Dem Bundesrat sollte es möglich sein, redaktionelle Fehler eines Gesetzesbeschlus­ses des Nationalrates zu korrigieren, ohne durch Erhebung eines Einspruchs das In­krafttreten des Gesetzes zu verzögern.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt damit erstmals in der langjährigen Ge­schichte der Bemühungen um eine Reform des Bundesrates eine akkordierte Position der Bundesländer, getragen von den Konferenzen der Landtagspräsidenten und der Landeshauptleute, vor. Ich darf meiner Freude darüber Ausdruck verleihen und allen, die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite