Beginn der Sitzung: 9 Uhr
Präsident Georg Keuschnigg: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich eröffne die 814. Sitzung des Bundesrates.
Das Amtliche Protokoll der 813. Sitzung des Bundesrates vom 4. Oktober 2012 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Hans-Jörg Jenewein und Inge Posch-Gruska.
Mitteilung des Präsidenten
betreffend Beschluss der Landeshauptleutekonferenz
Präsident Georg Keuschnigg: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor Eingang in die Tagesordnung darf ich Ihnen mitteilen, dass die Landeshauptleutekonferenz bei ihrer Sitzung am 24. Oktober 2012 in Tirol unter dem Vorsitz des Tiroler Landeshauptmannes Günther Platter, der übrigens am 29. November hier im Bundesrat das Wort ergreifen wird, einen Beschluss zur Reform des österreichischen Bundesrates gefasst hat.
Dieser Beschluss ist gleichlautend mit dem Beschluss der Landtagspräsidentenkonferenz vom 12. Oktober 2012 in Mellau in Vorarlberg unter dem Vorsitz der Präsidentin des Vorarlberger Landtages Dr. Bernadette Mennel. Der Beschluss sieht vor:
„Die Landeshauptleutekonferenz hält folgende Eckpunkte für eine Reform des Bundesrates fest:
Verstärktes Mitwirkungsrecht des Bundesrates bei Bundesgesetzen, die die Interessen der Länder, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht berühren.
Allgemeines Zustimmungsrecht des Bundesrates bei Verfassungsänderungen.
Sinnvolle Reduktion der Verhandlungsgegenstände des Bundesrates.
Einrichtung eines funktionsfähigen Vermittlungsverfahrens zwischen Nationalrat und Bundesrat, das eine Kompromissfindung erleichtert.
Frühzeitige Befassung des Bundesrates mit Gesetzesvorschlägen samt Stellungnahmerecht.
Verwirklichung des ‚Teileinspruchsrechtes‘ (siehe bereits Gesetzesantrag des Bundesrates vom 9. Oktober 2003, 232 BlgNR XXII. GP).
Bei der Bestellung von gemeinsamen Organen der Länder und des Bundes (Verfassungsgerichtshof, Rechnungshof, ) ist dem Bundesrat die gleiche Stellung wie dem Nationalrat einzuräumen.
Dem Bundesrat sollte es möglich sein, redaktionelle Fehler eines Gesetzesbeschlusses des Nationalrates zu korrigieren, ohne durch Erhebung eines Einspruchs das Inkrafttreten des Gesetzes zu verzögern.“
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Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt damit erstmals in der langjährigen Geschichte der Bemühungen um eine Reform des Bundesrates eine akkordierte Position der Bundesländer, getragen von den Konferenzen der Landtagspräsidenten und der Landeshauptleute, vor. Ich darf meiner Freude darüber Ausdruck verleihen und allen, die
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