BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 40

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absolut begrüßenswert. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

Sehr geschätzter Herr Kollege Schennach, ich weiß um deine Kontakte und Beziehun­gen zur Türkei, und ich meine, dass hinsichtlich Öcalan der Grund für die Inhaftierung auch bei dir klar sein sollte. Öcalan ist jemand, der nicht nur in Europa, sondern auch in vielen, vielen anderen Ländern als Terroristenführer auf der Liste steht und deshalb im Gefängnis sitzt. Über die Bedingungen, unter denen er die Strafhaft verbüßen muss, kann man diskutieren. Auf jeden Fall haben seine Anwälte freien Zugang zu ihm, er kann dadurch auch seine Botschaften verbreiten, und auch medizinische Versorgung ist ihm gewährleistet. – Nur um das in das rechte Licht zu rücken.

Dass die Volksanwaltschaft in Österreich sozusagen Einrichtungen besuchen darf und kann, wo Menschen angehalten werden, freiwillig oder auch zwangsweise, ist begrü­ßenswert. Und hier ist auch der Bundesregierung ein großes Lob auszusprechen, dass sie die Volksanwaltschaft auch mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet hat, damit sie die­ser neuen Aufgabe gerecht werden kann.

Aber erlauben Sie mir da noch eine kleine Kritik, und die Kritik geht in Richtung des Bestellmodus. Der Bestellmodus der Volksanwaltschaft stammt, glaube ich, aus dem Jahr 1977 – 35 Jahre ist das her –, und seither hat es fast keine Reform und Adaptie­rung gegeben. Daher wäre es, glaube ich, hoch an der Zeit, hier den Bestellmodus neu zu überdenken, dass das nicht proporzmäßig – nach der Art, wie man es salopp formu­liert, einer Packelei – durchgeführt wird, sondern dass das transparent ausgeschrieben wird, dass die Leute, die sich bewerben, auch Kompetenzen im Bereich der neuen Auf­gaben, die die Volksanwaltschaft übernommen hat, vorweisen müssen. Und dann bin ich überzeugt, dass wir noch besser und noch effizientere Arbeit leisten werden.

In diesem Sinne werden wir auch dieser Vorlage unsere Zustimmung erteilen. – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

10.47


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Köberl. – Bitte.

 


10.47.32

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehgeräten und hier im Saal! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben ja schon sehr ausführlich berichtet und die ergänzende Regelung erläutert, mit der Menschen, die sich an sogenannten Orten der Freiheitsentziehung befinden, wirksam vor Folter und erniedrigender Behandlung geschützt werden sollen. Ich war heuer im Frühling Gast bei der Buchpräsentation des Menschenrechtsexperten Manfred Nowak. Manfred Nowak ist Professor für internationales Recht und Menschenrechte an der Universität Wien, und er ist auch Gründer und wissenschaftlicher Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte in Wien.

Er übte zwischen 2004 und 2010 das UNO-Sonderberichterstatter-Mandat über Folter aus, und es war ihm damals unter Schutz der UNO möglich, die Folterpraktiken und Haftbedingungen weltweit zu untersuchen. Er und sein Team konnten unangekündigt und unbeobachtet Haftstätten inspizieren, und sie konnten auch vertrauliche Gesprä­che mit den Häftlingen führen; allerdings war eine Einladung durch die Regierung des jeweiligen Landes Voraussetzung für die Durchführung dieser Mission.

Die Spuren der Folter konnten so dokumentiert werden, und in mehr als 90 Prozent al­ler Staaten kommt Folter vor. Großteils wird sie auch routinemäßig von der Polizei zur Erpressung von Geständnissen und Informationen verwendet. Professor Nowak hat an


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