BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 71

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Nicht in jedem Fall ist es für diese Gruppe möglich. Das haben wir heute auch gehört. Das ist auch zum Schutz der Unternehmen so gedacht, aber selbstverständlich ist es wichtig, dass die sozialversicherungsrechtliche Absicherung vorhanden ist und dass diese Gruppe, die noch 2,8 Prozent im Schnitt beträgt, aber im Wachsen ist, gleichge­stellt wird. Und das setzen wir jetzt um, indem wir eine EU-Richtlinie in nationales Recht umwandeln. Es hat lange gedauert – Kollegin Zwazl hat es gesagt –, aber gut Ding braucht Weile, und ich glaube, die Verbesserungen, mit denen vor allem der Dis­kriminierungsschutz und der Zugang zu den Leistungen der Beschäftigten in einem Stammunternehmen gewährleistet werden, sind ein wichtiger Schritt.

Und es ist keine Schande, wenn jemand nur über einen Hauptschulabschluss verfügt. Das möchte ich hier auch sagen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.) Aber es ist gut und wichtig, dass dieser Sozial- und Weiterbildungsfonds, gespeist durch den Bund und auch durch die Arbeitgeberseite, sicherstellt, dass jeder Mensch in dem Land, jede Frau und jeder Mann, auch die Möglichkeit hat, sich höher zu qualifizieren, weiterzu­bilden und vielleicht nicht Zeit seines Arbeitslebens Zeitarbeiterin oder Zeitarbeiter blei­ben zu müssen. Daher finde ich es gut und richtig, dass hier die positiven Meinungen zu dieser Novelle überwogen haben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

12.48


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.49.1510. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Seniorengesetz geändert wird (1902 d.B. und 1949 d.B. so­wie 8804/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen jetzt zum 10. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Bitte um den Bericht.

 


12.49.28

Berichterstatterin Monika Kemperle: Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Okto-
ber 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Seniorengesetz geändert wird, liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, ge­gen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte, Herr Kollege.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite