BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 73

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sere 850 Alten- und Pflegeheime leisten ausgezeichnete Arbeit. Unser Dank gilt na­türlich bei dieser Gelegenheit auch allen Bediensteten, allen, die in der Pflege tätig sind. Pflege ist ein schwerer Beruf, er verdient Achtung und Anerkennung.

Unseren Heimen wird allgemein ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Trotzdem be­schließen wir heute ein neues nationales Qualitätszertifikat für Heime, und das zum Wohle unserer Pflegebedürftigen. Ziel ist es, Qualität zu forcieren und zu sichern, und das als selbstverständlichen Anspruch der älteren Generation.

Errichtung und Kontrolle bleiben weiterhin in der Kompetenz der Länder. Es gibt ja in unseren Bundesländern bereits 27 Zertifikationen. Wir haben einen hohen Standard, wobei die Angehörigen natürlich auch wesentlich mit eingebunden sind. Eine zusätz­liche Kontrolle in dieser Sache führt ja auch die Volksanwaltschaft durch.

Eine bestmögliche Qualität unserer Alten- und Pflegeheime und ein Leben in Würde haben mit Sicherheit Vorrang. Menschliche Zuwendung unter Einbindung aller Verwandten hat Vorrang. Und das vorliegende Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung dieser Situation. – Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.57


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Petritz. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.57.36

Bundesrat Karl Petritz (ÖVP, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Wenn wir heute das Bundes-Seniorengesetz beziehungsweise dessen Änderung durch eine Novelle beschließen, so erreichen wir dadurch auf alle Fälle eine bessere Lebensqualität für unsere älteren Menschen. Und wenn ich das hier an dieser Stelle sage aus der Sicht eines Seniorenobmannes aus Kärnten, so glaube ich, dass wir da eine einheitliche Li­nie gehen.

Wenn man bedenkt, dass 80 Prozent der älteren Menschen, die Hilfe benötigen, zu Hause gepflegt und betreut werden, was eine große Leistung derjenigen Personen ist, die sie pflegen und betreuen, so muss man einmal wirklich diesen Damen und Herren auch ein Dankeschön aussprechen.

So ist es aber auch notwendig, auch für die rund 70 000 Menschen, die derzeit in ei­nem Heim leben, die bestmögliche Qualität zu gewähren. Mit dieser Novelle wurden die Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung einer flächendeckenden Einführung des nationalen Qualitätszertifikates für Alten- und Pflegeheime sichergestellt. Es wird aber auch gleichzeitig die Stärkung der Mitbestimmung der Senioren ermöglicht. Mit dieser Gesetzesänderung wurde einem Anliegen des Bundesseniorenplanes, wie schon bereits erwähnt, dessen Umsetzung vom Bundesseniorenrat durch die Präsi­denten Kohl und Blecha gewünscht wurde, Rechnung getragen.

Ich glaube auch, dass mit diesem Gesetzesbeschluss die Auswahl eines Heimes für Betroffene und dessen Angehörige wesentlich erleichtert wird. Außerdem bin ich froh, dass sich jetzt Bund und Länder bezüglich des Finanzierungsplanes für die Umsetzung geeinigt haben.

Wir haben in Kärnten neben den Bezirksaltenheimen und Pflegeheimen auch andere Heimbetreiber, die sich dieser Herausforderung stellen werden, obwohl viele schon seit jeher ein durchdachtes Pflegekonzept vorzeigen können und beste Ausstattung haben. Wir haben aber auch am Ossiacher See seit Neuestem ein Pflegeheim und Altenheim mit angeschlossener Apotheke sowie das erste Kärntner barrierefreie Hotel, was auch für diese älteren Menschen von Vorteil ist.

 


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