BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 74

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Am Schluss meiner Ausführungen möchte ich all jenen Damen und Herren danken, die sich tagtäglich um unsere älteren Menschen kümmern, ob zu Hause oder im Heim. Mein Dank gilt auch allen Damen und Herren, die viele ehrenamtliche Dienste für diese älteren Menschen leisten. Ich glaube, wir alle haben eine Verpflichtung, dass unsere älteren Menschen die bestmögliche Pflege und Betreuung in unserem Land haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.00


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Hammerl. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.00.58

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Frau Minister! Herr Präsident! Ge­schätzte Damen und Herren! Zum Gesetz wurde heute bereits alles gesagt, keine Fra­ge. Von 27 EU-Ländern gibt es nur zwei Länder in Europa, die ein Bundes-Senioren­gesetz haben. Da können wir sehr stolz sein. Wir können im Sozialbereich überhaupt sehr stolz sein. Wir haben auch in Europa von allen 27 EU-Ländern die höchsten Pfle­gestufen. Auch hier können wir stolz sein!

Aber, meine Damen und Herren, ich habe schon einmal erwähnt, ich bin ehrenamtlich der Vorsitzende vom Hilfswerk Steiermark. Denken wir, wir haben derzeit in Österreich über 25 000 Frauen und Männer, die in der 24-Stunden-Betreuung zu Hause betreut werden, von der Stufe 2 bis zur Stufe 7. Wir wissen auch, dass die Betreuung zum Großteil Damen und Herren aus der Slowakei, aus Rumänien oder auch aus Ungarn übernommen haben. Gott sei Dank haben wir diesen Personenkreis. Aber hier gibt es ein Gesetz, dass genau dieser Personenkreis, der jetzt in der Heimhilfe die 24-Stun­den-Betreuung übernimmt, nur eine Ausbildung im Bereich einer Heimhilfe haben muss. Heimhilfe heißt: 400 Stunden Theorie und 600 Stunden Praxis.

Ich hätte hier eine Bitte. Derzeit wird die Überprüfung in der 24-Stunden-Betreuung zu Hause nicht wirklich durchgeführt. Wir haben in Österreich – auch das ist einmalig – flächendeckend in allen neun Bundesländern die Heimhilfe. Das heißt, wir haben hier die Pflegeeinrichtungen, ob es das Hilfswerk ist, ob es die Volkshilfe oder das Rote Kreuz ist. Hier wäre in Zukunft anzudenken, dass bei der 24-Stunden-Betreuung viel­leicht einmal in 14 Tagen von der jeweiligen Hauskrankenpflege eine Diplom-Kranken­schwester vorbeikommt und sich anschaut, ob das da und dort richtig gemacht wird. Bisher wird das nicht durchgeführt. Das gehört vielleicht auch ein bisschen zur Quali­tätssicherung dazu. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.02


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist angenommen.

13.03.1911. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfer­gesetz geändert werden (2062/A und 1950 d.B. sowie 8805/BR d.B.)

 


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