Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Monika Kemperle: Der Bericht des Ausschusses für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates
vom 16. Okto-
ber 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957,
das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz
und das Verbrechensopfergesetz geändert werden, liegt in schriftlicher
Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Mir liegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vor.
Wünscht jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz – ZGVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Finalitätsgesetz geändert werden (1914 d.B. und 1924 d.B. sowie 8793/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Zehentner. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Robert Zehentner: Geschätzter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Finalitätsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form allen vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung und darf zur Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Staatssekretär Schieder sehr herzlich hier bei uns im Bundesrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Kollege.
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