BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 82

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In diesem Fall, bei der Firma GEA, bei der Firma Waldviertler Schuhwerkstatt, da gibt es diesen Zusammenhang noch. Ich würde wirklich bitten, Herr Staatssekretär – die Frau Ministerin ist nicht da –, dass man für diese Problematik eine Lösung findet, weil diese Problematik viele trifft. (Beifall des Bundesrates Schreuder.)

Die Menschen wollen in eine supertolle Geschichte investieren. Wir produzieren Ener­gie, wir produzieren saubere Energie, wir legen unser Geld vernünftig an. Ich würde mir wirklich wünschen, dass sich da endlich eine Lösung findet, dass man das auch er­möglicht. – Danke. (Beifall des Bundesrates Schreuder.)

13.31


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Mag. Schie­der. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


13.31.35

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrte Herren Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Bundesräte! Frau Kollegin, um vielleicht mit dem Punkt anzufangen, denn da gebe ich Ihnen recht, das ist nicht vergleichbar mit den anderen Fragen, die die Finanzmärkte betreffen.

Ohne mich in die Ermittlungen der Behörde einmischen zu können und bei großem Verständnis für den Fall, ist es natürlich so, dass GEA-Schuhe das als Notmaßnahme gesetzt hat, weil es eben als kleineres und mittleres Unternehmen von regionaler Be­deutung – was ja GEA-Schuhe im Waldviertel ist – weder von der Hausbank noch von anderen Banken Kredite bekommen hat und so geschaut hat, wie es zu Geld kommt. Aber die Entgegennahme von 3 000 € bis 50 000 € Einlage und das Anbieten von ir­gendwelchen Vorteilen daraus, sprich Gutscheinen und dergleichen, stellt im Grunde, meiner Interpretation nach, schon etwas dar, das ein konzessionspflichtiges Geldge­schäft nach dem Bankwesengesetz ist.

Die FMA wird diese Frage prüfen, und dann werden wir sehen. Aber Sie haben sicher­lich recht, dass das nicht die großen Fälle sind, wo Gefahr droht. Trotzdem muss man auch sagen, wären die Gelder irgendwann verloren, würden auch alle schreien: Wo war denn die FMA? Und genau in dieser Zwickmühle ... (Bundesrätin Kerschbaum: Das glaube ich nicht, dass da jeder schreien würde!) – Das glaube ich nicht, das ist das Problem.

Ohne jetzt etwas Negatives zu unterstellen, aber nachher haben immer alle gewusst, wer der Böse und wer der Gute ist. Die FMA ist immer in der blöden Lage als Behörde, sie muss es immer vorher wissen. Und genau aus dieser Zwickmühle heraus muss sie auch versuchen, sich gemäß dem gesetzlichen Auftrag mit aller Strenge durchzuset­zen. Ich gehe aber davon aus, dass sie das auch mit Augenmaß und Proportionalität tut.

Da vielleicht auch gleich zur Frage Insiderhandel: Sehr oft steht in österreichischen Zeitungen, der eine oder andere Vorstand oder sonstige Mitarbeiter eines Instituts hät­te etwas gewusst, und es gibt einen Verdacht auf Insiderhandel.

Ich weiß aus den Berichten der Finanzmarktaufsicht, dass sie laufend auch gegen pro­minente Mitglieder von prominenten Kreditinstituten, genauso wie gegen unprominente Mitglieder von unprominenten Instituten ermittelt.

Man muss aber auch eines ganz klar sagen: Eine Ermittlung der FMA ist noch keine Verurteilung, sondern die Verurteilung entsteht mit dem Bescheid. Ich bin aber dafür, dass der Finanzmarktaufsicht auch weiterhin die Möglichkeit gegeben wird, dass sie, wenn etwas unklar zu sein scheint, ermitteln kann und dann aufklärt, ob es Insiderhan­del oder nicht Insiderhandel war und was vorgefallen ist. Natürlich führt auch die ab­schreckende Wirkung der ermittelnden Behörde dazu, dass sich jeder Vorstand selber überlegt: Was darf ich, was darf ich nicht?

 


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