BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 64

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den Krankenschwestern bessere Arbeitsmöglichkeiten zu bieten. Mit ELGA schaffen wir dafür einen konkreten Beitrag. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.50


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Gibt es weitere Wortmeldungen? (Bundesrat Krusche gibt ein Handzeichen.) – Bitte, Herr Kollege. (Bundesrat Stadler: Hast du noch Insider-Informationen?)

 


12.50.22

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Minister! Ich muss Sie jetzt auch berichtigen. Sie haben gesagt, alle Ärzte im Nationalrat haben zugestimmt. (Bundesmi­nister Stöger: Außer dem Zahnarzt!) Unsere Ärzte nicht! (Bundesminister Stöger: Der nicht!) Dr. Karlsböck beispielsweise hat gesagt (Bundesminister Stöger: Der ist Zahn­arzt!), das Fazit für ELGA ist: medizinisch unbrauchbar, behindert bei der medizini­schen Tätigkeit und kostet ein Vermögen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Daher bitte ich, nicht die Vereinnahmung vorzunehmen! Sie haben gesagt: alle Ärzte. Ist ein Zahnarzt für Sie ein schlechterer Arzt? (Bundesminister Stöger: Nein, ist er nicht!) – Aber es freut mich, dass Sie mir wenigstens nicht widersprochen haben (Bun­desminister Stöger: Aber er ist Zahnarzt!) bei der freihändigen Vergabe an Siemens. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.51


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor. Das heißt aber natürlich nicht, dass nicht noch jemand das Wort wünschen kann.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

12.51.462. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz über die Transplantation von menschlichen Or­ganen (Organtransplantationsgesetz – OTPG) erlassen und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Arzneimittelgesetz, das Gewebesi­cherheitsgesetz und das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden (1935 d.B. und 1980 d.B. sowie 8814/BR d.B. und 8819/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012 betreffend ein Bundesge­setz mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche So­zialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beam­ten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1981 d.B. sowie 8820/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 2 und 3 ist Herr Bundesrat Mayer. – Ich bitte um die Berichte.

 


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