BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 65

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Berichterstatter Edgar Mayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Transplantation von menschlichen Organen erlassen und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Arzneimittelgesetz, das Gewebesicherheitsgesetz und das Bundes­gesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme deshalb zum Antrag.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 27. November 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Der zweite Bericht bezieht sich auf den Beschluss des Nationalrates vom 13. Novem­ber 2012 betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsge­setz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich komme deshalb zum An­trag.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 27. November 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Köberl. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.53.47

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Österreich gehört bei den Organtransplantationen seit Jahren zur internationalen Spit­ze. Allein 2011 wurden in Österreich 220 verstorbene Organspender gemeldet und 195 davon auch explantiert. Das entspricht einer Rate von 23,2 Spendern pro Million Ein­wohnern; Deutschland kommt im Vergleich dazu etwa auf die Hälfte dieser Rate. Zurzeit werden in Österreich neben Niere, Leber und Lunge auch Pankreas und Herz an fünf verschiedenen Standorten transplantiert. Das sind die Uni-Kliniken Graz, Inns­bruck und Wien sowie in Linz das AKH und das Krankenhaus der Elisabethinen.

Nach wie vor aber warten an die tausend Patienten und Patientinnen auf ein geeig­netes Organ, obwohl jährlich über 700 Organtransplantationen durchgeführt werden. Leider versterben noch immer Menschen auf der Organwarteliste, die nicht die Chance haben, eine Organtransplantation zu erhalten. Die Lebendspenden werden daher im­mer wichtiger. Vor allem bei den Nierentransplantationen hat sich die Organspende von Lebenden sehr bewährt. In der Steiermark, also in Graz, wo ich herkomme, wird bei Nierentransplantationen bereits in 10 Prozent der Fälle auf Organe von Lebenden zurückgegriffen.

In der Eurotransplant International, die die Qualitätsstandards überwacht, wird eine Warteliste aller Empfänger für die Mitgliedsländer geführt, und sie ermittelt auch jene Empfänger, die das gemeldete Organ erhalten sollen. Da in der Eurotransplant-Region mehr als 118 Millionen Menschen leben, erhöht sich die Chance für die Patientinnen und Patienten, rechtzeitig ein dringend benötigtes Organ zu finden. Da dem Faktor des Organherkunftslandes hier großes Gewicht zukommt, profitieren österreichische Pa­tienten und Patientinnen auf der Warteliste natürlich unmittelbar von der Meldung ös­terreichischer Organspender.

 


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