BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 71

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Es wird auch Maßnahmen gegen die Fälschung von Arzneimitteln und gegen die Ver­breitung dieser gefälschten Arzneimittel geben. Entsprechende gerichtliche Strafen wird es geben.

Die vorliegende Novelle bringt mehr Vorteile und mehr Sicherheit für alle Beteiligten im Gesundheitssystem, und wir werden diese sehr gerne unterstützen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

13.16


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


13.16.41

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Meine Damen und Herren! Meine Kollegin hat es schon angesprochen: Wenn wir heute diese Novelle zum Arzneimittelgesetz beschließen, so ist das einerseits eine Umsetzung der EU-Richtlinie, die sich zum Ziel gesetzt hat, harmonisierte Vorschriften für die Geneh­migung und Überwachung unserer Humanarzneimittel zu schaffen, aber andererseits ist es ein Beitrag zu mehr Sicherheit in unserem Gesundheitssystem. Dadurch soll es europaweit zu einer verbesserten Zusammenarbeit kommen. Die Doppelgleisigkeiten bei den Behörden oder einzelnen Staaten und die Zahl der Zulassungsinhaber können dadurch vermindert werden.

Die bereits zugelassenen, sich auf dem Markt befindlichen Medikamente erhalten ein neues Risikomanagement, das ist ein Kernpunkt des Ganzen. Dadurch dass die An­wender Nebenwirkungen von Medikamenten melden, sind künftig neben den Ärzten auch die Patienten wirklich aktiv miteingebunden. Das System der Überwachung der Arzneimittel wird dadurch auch für jeden transparenter und zugänglicher.

Nun schaffen wir eine Verbesserung bei der Sicherheit der Einnahme von Arzneimit­teln. Zwei Tagesordnungspunkte vorher konnten wir ELGA beschließen, die dem Pa­tienten die Möglichkeit bietet, wenn er es will, an diesem elektronischen System teilzu­nehmen, und den Apotheken die Möglichkeit gibt, die Medikamente auf Wechselwir­kungen hin zu prüfen. Das erfolgt aber nicht bei Medikamenten, die über das Internet oder in den Supermärkten gekauft werden. Das ist ein Bereich, den wir uns auch in Zu­kunft anschauen müssen und für den wir in Zukunft auch eine Antwort finden sollen.

Dieses Gesetz ist ein Schritt zur weiteren Arzneimittelsicherheit und zum Wohle der Patienten, und dem können wir natürlich nur zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.18


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.19.155. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992 sowie das Volksbefragungsge­setz 1989 geändert werden (Wahlrechtsanpassungsgesetz 2012) (2100/A und 1994 d.B. sowie 8816/BR d.B.)

 


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