BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 109

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fällen, bei Unfällen, braucht man schnelle Feuerwehrlösungen. Und eine dieser Lösun­gen ist laut Experten jene mit dem geringeren Schaden. Man pumpt das kontaminierte Wasser in die Donau; da auch dann noch immer die Trinkwasserqualität der Donau ge­währleistet ist, ist das besser, als dass sich das verunreinigte Grundwasser ausbreitet. Also das Prinzip des geringeren Übels.

Auch das ist entsprechend belegt. Es gibt viele Maßnahmen und Maßnahmenbündel. Ich habe schon darauf hingewiesen. Wie gesagt, es ist eine Maßnahme, wo Gefahr in Verzug ist, wo das geringere Übel gewählt wurde und wo nach Möglichkeit die gerings­te Gefährdung für die Menschen besteht. Und für uns steht der Mensch im Vorder­grund.

Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte sagen, dass die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg nach bestem Wissen der Sachlage und Gewissen jeweils Schritt für Schritt gehandelt hat, dass sie rasch Maßnahmen gesetzt hat und dass sie ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt hat. Ich glaube, dass die Frau Bezirkshauptfrau dort sehr verantwor­tungsbewusst handelt.

Ich lasse mir diese regionalen Verwaltungsbehörden nicht miesreden. Es ist wichtig für die Bevölkerung, dass wir und unsere Behörden entsprechend vorsorglich und verant­wortungsbewusst handeln, dass wir die Bürger informieren und nicht verunsichern. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Kerschbaum: Das würden wir uns wünschen!)

15.50


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Ebner. – Bitte.

 


15.50.49

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben schon sehr viel zu diesem Thema gesagt, und ich möchte hier nicht alles nochmals wieder­holen. Außer Streit steht natürlich, dass jede Verunreinigung von Wasser, sei es das Grundwasser oder das Trinkwasser, verurteilt und auch gerichtlich geahndet werden muss und auch soll.

Die Verursacherin, die Firma Kwizda – wir haben gehört, was passiert ist, beginnend im Jahr 2010 bis heuer – wurde bereits zur Verantwortung gezogen und von der Be­hörde beauftragt, entsprechende Sanierungsmaßnahmen in die Wege zu leiten, womit bereits begonnen wurde. Meiner Auffassung nach ist eine Behörde wie eine Bezirks­hauptmannschaft sicherlich angehalten, ordentlich und korrekt zu handeln, im Sinne der Verantwortung, die sie übertragen bekommen hat und auch im Sinne der Bürge­rinnen und Bürger. Ich glaube, auch in Korneuburg hat die Bezirkshauptfrau sicherlich auf der Grundlage von Meinungen der Experten und Sachverständigen diesbezügliche Maßnahmen getroffen.

Ein Expertenteam unter der Leitung von Dr. Wruss wurde mit der Ausarbeitung der da­zu nötigen Sanierungsmaßnahmen beauftragt. Diese Fachleute haben für diese Konta­minierung des Grundwassers festgelegt, dass die Ableitung in die Donau – vor allem vorerst – die richtige Maßnahme ist. Oberste Priorität hat derzeit, dass eine weitere Ausbreitung der Grundwasserverunreinigung verhindert wird.

Geschätzte Damen und Herren! Behörden sind an und für sich Stellen, wo man sich als Bürger hinwenden kann und auch darf. Wir erhoffen uns, dass genau diese Behör­de im Sinne ihrer Verantwortung Entscheidungen trifft. Ich glaube, kaum eine Behörde, auch nicht die Staatsanwaltschaft, wird es sich erlauben können, falsche Maßnahmen zu setzen. Es wurden hier starke Vorwürfe an die einzelnen Stellen gerichtet. Ich per­sönlich, als Mandatarin des Bundesrates, erlaube mir nicht, über diese Behörden zu ur­teilen oder festzustellen, dass sie vielleicht bewusst – wie ich es in den Redebeiträgen


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