BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 110

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herausgehört habe – falsche Maßnahmen oder nicht dem Gesetz entsprechende Auf­träge hinausgegeben haben. (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Hensler.)

Ich würde mir das selbst als Bürgermeisterin meiner Gemeinde auch nicht erlauben, weil man einfach Verantwortung übertragen bekommen hat und diese im Sinne aller tragen muss.

Persönlich habe ich an Sie, Herr Bundesminister, noch einige Fragen: Waren Sie diese Maßnahmen betreffend informiert? Haben Sie Informationen seitens der Bezirkshaupt­mannschaft, seitens des Landes Niederösterreich an Ihr Ministerium erhalten, bezie­hungsweise können Sie in gewissen Bereichen bei den Entscheidungen mitwirken? Gibt es Schritte, die gesetzt werden können, auch seitens des Bundes, damit man möglicherweise in Zukunft solche Vorfälle wie in Korneuburg vermeiden könnte?

Ich denke, Sie als im Bund für diese Aufgabengebiete zuständiger Minister werden auch in Ihrem Kompetenzbereich Verantwortung übernehmen müssen, damit die Ver­ursacher in Korneuburg zur Verantwortung gezogen werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.54


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Frau Kollegin Kerschbaum, zweite Wortmel­dung. – Bitte.

 


15.55.09

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Liebe Frau Kollegin Ebner! Ich werde dir dann die Telefonnummer der SPÖ-Umweltgemeinderätin in Kor­neuburg geben. Sie kann dir noch nähere Details dazu erzählen, wie informiert wurde und wie nicht informiert wurde.

Ich muss gestehen, ich bin doch etwas enttäuscht, dass ihr von der SPÖ letztendlich doch nicht mit der Anfrage mitgegangen seid, weil es im Land Niederösterreich an und für sich in dieser Frage ja eine Zusammenarbeit zwischen SPÖ, FPÖ und Grünen gibt; ich hätte mir das auch für den Bundesrat gewünscht. Das ist leider nicht so.

Herr Minister! Zu Ihren Antworten. Es stimmt schon, es waren nicht meine Wunschant­worten, keine Frage. Es waren nicht meine Wunschantworten (Bundesrat Mayer: Die Wahrheit !), aber nicht deshalb, weil nicht das gesagt wurde, was ich gerne hören wollte, sondern weil das, was der Minister gesagt hat, zum Teil wieder keine Antworten waren.

Wenn Sie jetzt sagen, es liegen Ihnen keine Berechnungen über die Schadstoffmen­gen vor, die eingeleitet werden, so darf ich Ihnen hier einen Plan übergeben, was da­von in die Donau fließt. Das sind dann auch Zahlen dazu, und die bekommt der Herr Minister vielleicht auch von der BH übermittelt, wenn er sie anfragt; per Umweltinforma­tionsgesetz, das kann ich empfehlen.

Das Problem ist, es ist eine Notfallmaßnahme, keine Frage. Wir haben darüber gere­det. Die Frage ist für mich schon, warum man diese Notfallmaßnahmen setzen muss, ohne zu filtern. Die Filter sind vorhanden, diese Trümmer stehen ja weiter oben herum, und die Behörde sagt, die brauchen wir nicht, weil verdünnt wird.

Aber: Die Geschichte ist, man braucht in der Donau auch kein Trinkwasser, man braucht in der Donau keine Verschlechterung für Pflanzen und Kleinlebewesen. Und es ist eine andere Bemessungsgrundlage, ob man jetzt ein Glas Wasser trinken darf oder nicht. Das ist doch ein Unterschied. Es gibt laut Wasserrahmenrichtlinie ein Verschlech­terungsverbot.

Herr Minister, ich glaube nicht, dass Herr Professor Wruss zur Verantwortung gezogen wird, wenn in zehn Jahren vielleicht jemand draufgekommen sein wird, dass sich das doch irgendwo angereichert hat oder liegengeblieben ist oder doch irgendwelche Schäden verursacht hat.

 


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